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Krankmeldung mit gelbem AU-Schein: Seit Oktober gelten diese Änderungen

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Von: Sophia Lother

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Zum 1. Oktober gibt es Änderungen bei den Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das müssen Sie über den „Gelben AU-Schein“ zur Krankmeldung wissen.

Frankfurt – Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) gewinnt gerade in Corona-Zeiten wieder mehr und mehr an Bedeutung. Kein Wunder, denn in einer derartigen Pandemie lassen sich viele sicherheitshalber vom Arzt oder der Ärztin krankschreiben – aus Angst vor einer möglichen Corona-Infektion*.

Und die kann viele Gesichter haben. 2021 kommen auf Arbeitnehmer:innen gravierende Änderungen beim AU-Schein zu. Denn dann heißt es: „Gelber Schein“ ade. Aber wie wird man künftig krankgeschrieben?

Bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Schein) kommt auf die Arbeitnehmenden 2021 eine wichtige Änderung zu.
Bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Schein) kommt auf die Arbeitnehmenden 2021 eine wichtige Änderung zu (Symbolbild). © Patrick Pleul/dpa

AU-Bescheinigung: Das ändert sich 2021 bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Abschied vom „Gelben Schein“. Ab 2021 soll Schluss mit der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier sein. Die Bürokratie soll dadurch verschlankt werden. Bisher gabs beim Arzt oder der Ärztin für Arbeitnehmer:innen einen AU-Schein in dreifacher Ausführung. Ein Schein musste dann so schnell wie möglich an die Führungskraft weitergeleitet werden. Die zweite AU-Bescheinigung ging an die Krankenkasse und die letzte war für die eigenen Unterlagen des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin vorgesehen. Doch dieser Aufwand soll 2021 ein Ende haben.

Am 19. Mai 2019 trat das „Gesetz für schnellere Termine und bessere Versorgung“ (Terminservice- und Versorgungsgesetz, TSVG*) in Kraft. In ihm wurde unter anderem eine Änderung der Regelung um die AU-Bescheinigung festgelegt. Ärzte und Ärztinnen sind ab 2021 dann verpflichtet, die Daten zur Arbeitsunfähigkeit ihrer Patient:innen direkt und digital an die Krankenkasse der Erkrankten zu schicken. Damit entfällt schon einmal das mühsame Verschicken des AU-Scheins an die Krankenkasse.

Schwerpunkte des Terminservice- und Versorgungsgesetzes
TerminserviceSchneller Termine bei Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen
Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit digital zwischen Ärzt:innen und Krankenkasse übermittelt
VersorgungPflege zu Hause auch durch ambulante Betreuungsdienste
Hilfsmittel: Keine Ausschreibungen und Preiskampf mehr
HIV-Vorsorge-Medikament (PrEP) für Risikogruppe als Kassenleistung
Konservierung beispielsweise von EI- und Samenzellen für Krebspatient:innen als Kassenleistung
Elektronische Patientenakte
Quelle: bundesgesundheitsministerium.de

Doch wann genau tritt die Änderung bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung 2021 in Kraft? Eigentlich war eine Digitalisierung des gelben AU-Scheins bereits für den 1. Januar vorgesehen. Ab diesem Zeitpunkt sollte es verpflichtend sein, dass Ärzt:innen die Krankschreibung* an die Krankenkasse übermitteln. Doch wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, wird das kaum möglich sein. „Die dafür notwendige Technik wird jedoch nicht rechtzeitig flächendeckend für alle Praxen und Krankenkassen verfügbar sein. Zudem sind beide Seiten durch die Corona-Pandemie stark belastet“, heißt es auf der Webseite der KBV.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Schein): Wann die Änderung 2021 in Kraft treten wird

Deshalb sei mit dem Bundesministerium für Gesundheit und den Krankenkassen entschieden worden, diese Änderung beim AU-Schein zu verschieben. Statt schon im Januar wird der Pflichttermin um drei Quartale auf den 1. Oktober 2021 verschoben.

Änderungen bei AU-Bescheinigung: Muss sie bei Führungskräften abgegeben werden?

Muss man seine Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit auch 2021 weiterhin selbst beim Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin abgeben? Auch hierzu äußert sich die KBV. Demnach war der Versand der elektronischen AU (eAU) eigentlich für den 1. Januar 2022 vorgesehen. Doch daraus wird nichts, denn auch dieser Termin wurde nach hinten verlegt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen ihren AU-Schein wahrscheinlich noch bis zum 1. Juli 2022 selbst abgeben. Denn auch hier mache die Verzögerung bei der Technik einen früheren Termin unmöglich, so die KBV auf ihrer Webseite.

Die geplanten Änderungen bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Detail:

Änderungen 2021 bei AU-Schein: Aus für den „Gelben Schein“

Warum heißt es eigentlich „Gelber Schein“? Diese eher umgangssprachliche Umschreibung für die Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit kommt daher, dass die ärztliche Bescheinigungen, die Arbeitnehmer:innen bisher bekamen, eben auf gelbem Papier gedruckt waren. Der Abschied von der gedruckten Form der AU bedeutet dann gleichzeitig auch einen Abschied vom „Gelben Schein“. Doch um ein bisschen weniger Papierkram erledigen zu müssen, sagt wahrscheinlich so mancher Arbeitnehmer und so mache Arbeitnehmerin gerne ade. (sl) *fr.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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