Nach Erdarbeiten für Windräder: Strafanzeige gegen Abo Wind

Wöllstadt (hed/udo). Der Windrad-Streit ist eskaliert: Vor einigen Tagen hat die Abo Wind AG vom Friedberger Gewerbegebiet Süd aus damit begonnen, den Anfahrtsweg zu den drei geplanten Windrädern zwischen Wöllstadt und Bruchenbrücken anzulegen. Dafür wurde Erde ausgehoben, die aber nicht - wie vorgeschrieben - auf einer Deponie entsorgt, sondern auf den danebenliegenden Ackern verteilt und planiert wurde.
»Das verstößt eindeutig gegen die Auflagen«, echauffiert sich Wöllstadts Bürgermeister Alfons Götz. Die Gemeinde hat daher in der Parlamentssitzung am Mittwoch per Dringlichkeitsantrag beschlossen, Strafanzeige gegen die Firma Abo Wind wegen illegaler Ablage zu stellen. Es ist bereits die dritte Klage der Gemeinde in dem seit über sechs Jahren ausgefochtenen Kampf. Außerdem will man eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) einlegen.
Wie berichtet, hatte das RP dem Antrag von Abo Wind auf Sofortvollzug der Maßnahme zugestimmt. Eine Genehmigung für die Erdarbeiten hatte die Firma aber nicht, sagte Parlamentsvorsteher Thomas Hein (CDU). Die Lagerung auf dem Acker widerspreche den Umweltgesetzen. »Die Planung ist unfassbar schlecht - ich bin stinksauer«, schimpfte Götz in der Sitzung. Das gesamte Verfahren könne mittlerweile mit »Pleiten, Pech und Pannen« betitelt werden.
Am Dienstag hatte der Wetteraukreis auf Drängen der Gemeinde den RP kontaktiert. Der verhängte daraufhin mündlich einen Stopp der Arbeiten, bestätigt Kreispressesprecher Michael Elsaß. Danach sei aber entgegen der Vereinbarung weiter am Weg gearbeitet worden.
Hätte die Maßnahme eine Bodenverbesserung dargestellt, man hätte sie genehmigen können. Das sei hier aber nicht der Fall gewesen und der Boden somit als Abfall zu behandeln - und für abfallrechtliche Genehmigungen sei der RP zuständig. Elsaß: »Wir haben den RP gebeten, hier den rechtmäßigen Zustand herzustellen.«
Wie RP-Pressesprecher Dieter Ohl gegenüber der WZ einräumt, hat Abo Wind im Vorfeld kein Entsorgungskonzept vorgelegt. In einem solchen ist enthalten, ob und wie der Boden belastet ist und wie er entsorgt werden soll. Die Firma wolle nun ein Konzept nachliefern, dann erst könne der RP »grünes Licht geben oder nicht.« Ohl betont, dass der Sofortvollzug lediglich den Standort und die Technik betreffe, mit den Erschließungsarbeiten habe der RP nichts zu tun, das sei Sache der Firma und der Flächeneigentümer.
»Es ist eigentlich nicht mein Job, die Projekte des RP auf Rechtmäßigkeit zu kontrollieren«, sagt Götz, der mittlerweile das Vertrauen in den RP verloren hat. »Hier wird über alles hinweggebügelt, um einen Präzedenzfall zu schaffen. Jeder, der im Garten Platten legt, muss einen Nachweis über die Entsorgung erbringen. Bei Abo Wind scheint das anders zu sein.«
Beschwerde gegen RP
In der Sitzung der Wöllstädter Gemeindevertreter wurde zudem entschieden, eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das RP einzulegen. Die betroffenen Landwirte längs der Wege, denen Abo Wind die Flächen abkaufen will, um in der für Schwertransporte nötigen Breite (4,80 Meter) bauen zu können, fühlen sich laut Hein unter Druck gesetzt und von einer Enteignung bedroht. Regierungssprecher Gerhard Müller habe sich ins Verfahren eingemischt, indem er in einem Zeitungsbericht betont hatte, den Anspruch auf freie Zufahrt müsse man sich unter Umständen in einem zivilgerichtlichen Prozess holen. Das sei sachlich falsch, eine Zivilklage der Abo Wind nicht möglich.
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