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Trotz bedingt aussagekräftiger Zahlen: Ausgangssperre und Alkoholverbot im Wetteraukreis aufgehoben

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Von: Alexander Gottschalk

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Ausgangssperre Kontrolle Polizei
Polizei, die die nächtliche Ausgangssperre kontrolliert: Nicht mehr im Wetteraukreis. Der hat die Beschränkung aufgehoben. (Symbolbild) © Sebastian Gollnow/dpa

Sinkende Fallzahlen und Inzidenzen wurden im Wetteraukreis belohnt: Seit Dienstag (05.01.2021) ist die nächtliche Ausgangssperre aufgehoben.

Friedberg – Der Wetteraukreis hebt seine nächtliche Ausgangssperre sowie das Alkoholverbot in der Öffentlichkeit auf. Das teilte die Kreisverwaltung am Montag (04.01.2021) mit. Der Beschluss gilt ab dem heutigen Dienstag (05.01.2021). In der Begründung hieß es, die Inzidenz in der Wetterau habe nun am fünften Tag unterhalb des Schwellenwerts von 200 gelegen. Das Eskalationskonzept des Landes Hessen sieht in einem solchen Fall eine Aufhebung vor.

Keine Ausgangssperre und kein Alkoholverbot mehr im Wetteraukreis

Landrat Jan Weckler (CDU) betonte in einem Schreiben, dass dies „nicht zwingend eine Entscheidung auf Dauer“ sei. „Die Zahlen sind weiter auf einem zu hohen Niveau. Wir können nicht ausschließen, dass die Infektionszahlen auch wieder ansteigen“, führte er aus. Die Wetterau liege bereits „seit mehreren Tagen“ wieder unter dem 200er-Grenzwert, teilte der Kreis weiter mit. Nach Vorgaben des Robert Koch-Instituts (RKI) seien „die Feiertage und die Zeit zwischen den Jahren von der Bewertung ausgenommen“ gewesen.

Bis heute weist das RKI auf seiner Internetseite daraufhin, dass die aktuell vielerorts niedrigeren Fallzahlen nur bedingt aussagekräftig sind, da über die Feiertage und Neujahr weniger getestet wurde und es Meldeverzüge gab. Sprich: Es ist möglich, dass mehr Menschen sich infizieren, als es die Zahlen nahelegen. Vereinzelt bringt dieser Umstand Behörden wie den Wetteraukreis in eine verzwickte Entscheidungsposition.

Corona-Fallzahlen gesunken: Wetteraukreis hebt Ausgangssperre auf

Der Kreis betont, bei der Bewertung des Infektionsgeschehens „stets eigene Erkenntnisse“ einbezogen zu haben. Durchaus eine bemerkenswerte Randnotiz, bedenkt man, dass sich die Kreisverwaltung bei der Einführung der Ausgangssperre am 15. Dezember noch auf die Angaben des RKI berufen hatte – obwohl die eigenen Meldezahlen eine frühere Ausgangsbeschränkung wohl gerechtfertigt hätten.

Gleichzeitig geht man in Friedberg heute davon aus, dass die aktuell sinkenden Fallzahlen nur ein unvollständiges Bild zeichnen – eben wegen geschlossener Arztpraxen, verminderter Laborkapazitäten und verringertem Testaufkommen. „Uns ist klar, dass der Inzidenz-Wert aktuell nicht zu 100 Prozent belastbar ist“, sagte eine Kreissprecherin auf Anfrage. Umgekehrt sei aber auch nicht bewiesen, dass es mehr Infektionen gebe, als es die Zahlen zeigen. „Und eine Vermutung ist nicht belastbar genug, um eine so tiefgreifende Einschränkung wie eine Ausgangssperre aufrechtzuerhalten.“* Kurzum: Es gilt der offizielle Wert.

Corona-Fallzahlen in der Wetterau: Kreis will intern errechnete Inzidenz nicht veröffentlichen

Wie hoch die Inzidenz in der Wetterau aktuell ist und wie diese sich zuletzt entwickelt hat, blieb im Detail zunächst unklar. Der Landkreis veröffentlichte zuletzt am 31. Dezember eigene Fallzahlen. Damals hieß es, „dass der 7-Tages-Inzidenzwert in den letzten Tagen immer noch über 200“ gelegen habe – ohne, dass eine exakte Zahl genannt wurde. Beim RKI war die Wetterau-Inzidenz da längst tagelang unter den Schwellenwert gerutscht. Der vom Kreis errechnete Wert habe an Silvester aber so knapp unter der Grenze gelegen, dass man in der Kommunikation vorsichtig sein wollte, hieß es auf Anfrage.

Den im eigenen Haus errechneten Wetterau-Inzidenz-Wert will die Kreisverwaltung auch in Zukunft nicht veröffentlichen. Die Befürchtung ist, dass mehrere unterschiedliche Zahlen für Verwirrung sorgen könnten. Beim Wetteraukreis geht man davon aus, dass sich RKI-Wert und Gesundheitsamt-Wert in den kommenden Tagen angleichen dürften. Das RKI meldete heute eine 7-Tage-Inzidenz von 109,6. (red/ag)

*Dies ist die zweite Version dieses Artikels, die nach einer Antwort vom Wetteraukreis aktualisiert wurde.

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