Höchste Eskalationsstufe in der Wetterau: Diese neuen Corona-Regeln gelten ab heute

Die Corona-Inzidenz in der Wetterau liegt über 100. Der Landkreis verschärft die Regeln. Es geht um unter anderem um die Maskenpflicht in der Schule und „3G“ in Restaurants.
Friedberg – Weil die Wetterauer Sieben-Tage-Inzidenz den Schwellenwert 100 überschritten hat, verschärft die Kreisverwaltung die Corona-Regeln. Eine entsprechende Allgemeinverfügung tritt am Dienstag (07.09.2021) um 0 Uhr in Kraft. Der Wetteraukreis folgt damit den Vorgaben des Landes Hessen. In ihrem Eskalationskonzept hat die hessische Landesregierung drei Inzidenz-Grenzen festgelegt, 100 ist die höchste. Die Fallzahlenkurve zeigt in der Wetterau derzeit deutlich nach oben, das Gesundheitsamt spricht von einer „neuen Dynamik“ des Infektionsgeschehens.
Die strengeren Corona-Regeln gelten vorerst bis zum 30. September. Sollte die Wetterauer Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Tagen nacheinander den Wert von 100 unterschreiten, würde die Allgemeinverfügung bereits zuvor automatisch außer Kraft treten. Auf Bundesebene soll die Hospitalisierungsrate zukünftig wichtiger werden als die Zahl der Neuinfektionen. Hessen hat auf die angekündigte Umstellung bislang aber noch nicht reagiert. Hierzulande ist weiterhin die Corona-Inzidenz der Maßstab für Regeländerungen.
Corona-Regeln in der Wetterau: „3G-Regel“ wird ausgeweitet
Neu ist, dass ein Negativnachweis nun auch ausdrücklich in vielen Außenbereichen notwendig ist – beispielsweise in Restaurant. Hinter dem Negativnachweis verbirgt sich die „3G-Regel“, die besagt, dass Besucher bzw. Gäste einen Nachweis über eine vollständige Impfung, eine Genesung oder eine Negativ-Testung vorlegen können müssen. Dem Wetteraukreis zufolge ist ein Negativnachweis hier notwendig:
- Bei Zusammenkünften, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangeboten (auch im Freien).
- Bei privaten Feierlichkeiten in öffentlichen oder eigens hierfür angemieteten Räumen.
- Als Besucher in Einrichtungen der Behindertenhilfe.
- Als Gast in Innen- und Außengastronomie, mit Ausnahme von Betriebsangehörigen in Betriebskantinen.
- Als Gast in Spielbanken, Spielhallen und ähnlichen Einrichtungen sowie zum Aufenthalt in Wettvermittlungsstellen.
- In Innenräumen und auf Außenflächen von Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
- In Innenräumen und Außenflächen von Sportstätten (Fitnessstudios, Hallenbäder oder Sporthallen - gilt nicht für den Spitzen- und Profisport).
- Als Gast auf Außenflächen von Tanzlokalen, Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen.
- In Übernachtungsbetrieben mit Gemeinschaftseinrichtungen bei der Anreise und danach zweimal pro Woche.
- Bei körpernahen Dienstleistungen.
Corona-Regeln in der Wetterau: Medizinische Masken an mehr Orten erforderlich
Zusammenkünfte, Fachmessen, Veranstaltungen und Kulturangebote, an denen mehr als 25 Personen teilnehmen, sind in der Wetterau nur zulässig, wenn in geschlossenen Räumen nicht mehr als 100 und im Freien nicht mehr als 200 Menschen teilnehmen (bislang lag hier die Grenze bei 500). Geimpfte oder Genesene werden nicht eingerechnet.
In Gedrängesituationen sowie in Schulgebäuden und anderen Ausbildungseinrichtungen gilt eine Maskenpflicht – auch am Sitzplatz. Wer nicht geimpft oder genesen ist und in einer Pflegeeinrichtung arbeitet, muss im Dienst dauerhaft eine Schutzmaske mit FFP2-, KN95- oder N95-Standard tragen.
Corona-Regeln in der Wetterau: Homeoffice empfohlen
Arbeitgebern empfiehlt der Wetteraukreis, Homeoffice anzubieten, soweit keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Kitas, Kinderhorte und ähnliche Einrichtungen sollten eine strikte Gruppentrennung vornehmen, wo es möglich ist. Auch eine kurzzeitige Durchmischung der Gruppen, zum Beispiel zum gemeinsamen Mittagessen, sollte vermieden werden. (red/ag)