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Strenge Schutzvorgaben für Besuche
Zum Schutz der besonders gefährdeten Gruppen in Pflegeheimen vor der Corona-Epidemie gelten für die Heime strenge Auflagen. So gilt das Besuchsrecht laut Vorgaben der Landesregierung nur für eine Stunde pro Woche, und das nur für nahe Angehörige oder enge Bezugspersonen.
Besucher müssen einen Mund-Nase-Schutz tragen, der mindestens OP-Masken-Standard erfüllt. Jedes Heim muss zudem ein individuelles Schutzkonzept nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts und des Sozialministeriums in Wiesbaden erarbeiten.
Die Karbener Heime erinnern außerdem daran, dass Besuchstermine im Vorfeld telefonisch vereinbart werden müssen. Die Angehörigen, heißt es, seien darüber auch schriftlich informiert worden. jkö