Vergewaltigung nicht belegbar: Freispruch

Rosbach v.d.H./Gießen (kan). Mit einem Freispruch ist gestern der Vergewaltigungsprozess gegen einen 46-Jährigen aus Friedberg zu Ende gegangen. Ihm war vorgeworfen worden, sich im Dezember 2004 in der gemeinsamen Wohnung in Rosbach an seiner Ehefrau vergangen zu haben.
Diese konkrete Tat konnte die Zweite Strafkammer des Gießener Landgerichts ihm aber nicht nachweisen und sprach ihn deshalb frei.
Der 46-Jährige hatte die Anklagepunkte zu Prozessbeginn Ende März zurückgewiesen. Zu diesem Zeitpunkt, ein Jahr nach der Hochzeit, sei die Ehe sehr glücklich gewesen, sagte er. Es habe »absolut keine Gewalt« gegeben. In der Anklage dagegen hieß es, die Frau habe unter Schmerzen geschrien und ihn gebeten, aufzuhören. In den folgenden Monaten soll sich das Verhältnis nach Angaben des Angeklagten abgekühlt haben, er hatte mehrere Affären. Trotzdem bekam das Paar 2006 ein Kind, erst zwei Jahre darauf trennte sich die Ehefrau von ihm.
Die 35-Jährige schilderte die Ehe völlig anders als ihr Ex-Mann. Allerdings habe sie, jung und unerfahren wie sie gewesen sei, die Vergewaltigung nicht als solche einordnen können. Erst in einem Gespräch mit einer Freundin kurz vor der Trennung sei ihr klar geworden, was sie seit Jahren über sich ergehen ließ. Als sie ihren Mann nach ihrem Auszug wegen Kindesentzug anzeigen wollte, habe sie der Polizeibeamte solange nach ihren Familienverhältnissen befragt, bis sie erstmals von den Übergriffen erzählt habe.
Etwa zehn- bis 15-mal sei so etwas vorgekommen, immer sei es nach dem gleichen Schema abgelaufen, sagte sie. Sie hatte im Laufe der Ermittlungen und des Prozesses immer wieder einen Vorfall beispielhaft geschildert, der aber nicht mit der angeklagten Tat übereinstimmen konnte, weil er zu einem späteren Zeitpunkt in einer anderen Wohnung stattgefunden haben soll.
Angeklagt war in dem nun zu Ende gegangenen Verfahren aber nur eine Vergewaltigung – und zwar konkret eine vom Dezember 2004. Noch einmal vor Gericht dazu befragt, konnte die 35-Jährige sich gestern aber nicht an Einzelheiten dieser Vergewaltigung erinnern.
Ihr seien vor allem die späteren und rascher aufeinanderfolgenden Übergriffe in Erinnerung geblieben, weil die Situation für sie mit jedem Mal unerträglicher geworden sei, berichtete sie.
Diese Angaben reichten aber keinem der Verfahrensbeteiligten aus, um darauf eine Verurteilung des 46-Jährigen zu stützen. Für die Rechtsanwältin der Nebenklägerin hat sich dennoch bestätigt, »dass Vergewaltigungen stattgefunden haben«. Die Zeugen seien glaubwürdig gewesen. »Wir müssen ihn aber freisprechen«, sagte sie. »Es ist ein prozessuales Problem.«
Der Verteidiger erinnerte daran, dass es die Aussage der Nebenklägerin gewesen sei, die zur Formulierung der Anklage geführt hatte. Er plädierte, genau wie Nebenklage und Staatsanwaltschaft, auf Freispruch. So war die Entscheidung der Zweiten Strafkammer, die den Anträgen entsprach, am Ende keine Überraschung mehr.