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Ex-Vermieter um rund 5000 Euro erleichtert?

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Rosbach v. d. H./Friedberg (lk). Seit Mittwoch muss sich der 39-jährige Werner B. (Name geändert, die Red.) vor dem Friedberger Amtsgericht verantworten. Der Vorwurf: Er soll seinen ehemaligen Rodheimer Vermieter um 4890 Euro erleichtert haben. Noch ist kein Urteil gefallen, die Verhandlung wird am Dienstag, 7. September, fortgesetzt.

Zwischen Januar und August 2008 soll der Friedberger in 30 Fällen mit der EC-Karte seines damaligen Vermieters Geld abgehoben haben - natürlich ohne dessen Einverständnis. Rund 5000 Euro seien auf diesem Weg in die Tasche des Hartz-IV-Empfängers geflossen, heißt es in der Anklageschrift.

Ja, er habe Geld vom Konto seines damaligen Vermieters abgehoben, gab Werner B. zu. Eine Tatsache, die er unschwer leugnen konnte, war er doch in einem Fall von der Überwachungskamera einer Rodheimer Bankfiliale gefilmt worden. Falsch sei jedoch die Anschuldigung, er habe sich 30-mal am Bankkonto des Mannes bereichert. »Es war nur viermal«, betonte B. in schwer verständlicher Sprache. Im Laufe der Verhandlung weitete er sein Geständnis aus, gab fünf Fälle des Computerbetrugs zu.

Auf Nachfrage von Richter Dr. Stüber berichtete Werner B., wie er in den Besitz der EC-Karte und der PIN-Nummer seines damaligen Vermieters aus Rodheim gekommen war: Dieser habe ihm beides freiwillig gegeben. »Ich sollte Geld für ihn abheben, wenn er saufen wollte.« Nicht nur er, sondern auch die Tochter des Mannes habe Zugang zu dessen Scheckkarte gehabt. Sein ehemaliger Vermieter wolle ihm »einen reinwürgen«, indem er behaupte, dass B.

das Geld genommen habe. Der Rodheimer sei »ballaballa«, trinke und wisse selbst nicht genau, was er mache. Und überhaupt: Er habe seinem damaligen Vermieter gestanden, dass er sich an dessen Konto bedient habe. »Ich wollte es ihm in Raten zurückzahlen. Es waren 450 Euro, oder so«, behauptete der Angeklagte. Das Geständnis sei sogar schriftlich festgehalten worden.

Dem Gericht lag ein solcher, von B. unterzeichneter »Schuldschein« vor. Im Dokument war jedoch nicht von 450, sondern von 2000 Euro die Rede. »Das ist nicht meine Unterschrift«, betonte der Hartz-IV-Empfänger. Auf Nachfrage des Richters gab er jedoch zu, nicht mehr zu wissen, ob er bei seiner Unterschrift nüchtern gewesen war oder nicht.

Der vermeintliche Geschädigte sowie dessen Ex-Freundin konnten noch nicht gehört werden. Sie waren zwar als Zeugen geladen, eine plötzliche Erkrankung verhinderte jedoch ihr Erscheinen. Beide sollen am kommenden Prozesstag aussagen.

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