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Doch kein Bußgeld wegen Adventsaktion ohne Corona-Genehmigung? Richter findet klare Worte

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Von: David Heßler

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Vor einer Handvoll Zuhörern spielt am 6. Dezember 2020 ein Geiger in einem Hof in der Rosbacher Baidergasse Weihnachtslieder. Weil er keine Genehmigung hatte, sollte Veranstalter Gottfried Blöcher ein Bußgeld zahlen. Muss er aber wohl doch nicht. (Archiv) © pv

Bis zu 25 000 Euro Bußgeld wurden Gottfried Blöcher angedroht, weil seine Kulturinitiative in Rosbach 2020 eine Adventsaktion durchgeführt hatte. Trotz Corona-Auflagen - und ohne Genehmigung. Zahlen muss er jedoch vermutlich gar nichts.

Rosbach - Vergangenen Montag hätte Gottfried Blöcher eigentlich vor dem Bußgeldrichter am Friedberger Amtsgericht erscheinen sollen. Schließlich hatte Blöcher Einspruch eingelegt gegen den Bußgeldbescheid des Wetteraukreises. 100 Euro plus 28 Euro Bürogebühren hätte er zahlen sollen - eigentlich Peanuts im Vergleich zu den 25 000 Euro, die mal angedroht waren.

Denn Blöcher - Kopf der Kulturinitiative »Verzauberwelt Baidergasse« - hatte in Augen der Behörde in der Adventszeit 2020 Menschenansammlungen provoziert, die laut Corona-Verordnung nicht erlaubt waren. Ohne die nötige Genehmigung des Gesundheitsamts ließ sein Verein etwa einen Geiger eine Viertelstunde lang Weihnachtslieder spielen. Nachbarn hätten ihre Fenster öffnen und zuhören sollen; Spaziergänger sich an der Musik und den Illuminationen erfreuen, so die Idee.

Rosbacher Adventsaktion: Automatische E-Mail-Antwort auf Gesundheitsamts-Anfrage

Aus dem Rosbacher Rathaus hatte man dem umtriebigen Blöcher schon früh signalisiert, dass man die Sache für keine gute Idee halte. Den WZ-Artikel über die erste Aktion hatte das Ordnungsamt laut Blöcher auch gleich an den Kreis geschickt - verbunden mit der Frage, ob das denn erlaubt gewesen sei.

War es nicht. Blöcher hatte zwar eine Mail ans Gesundheitsamt mit der Bitte um Genehmigung seines Konzepts zur Aktion »Warmes Licht in Dunkelheit« geschickt, aber nur eine automatisch generierte E-Mail erhalten. Sollte für das Gesundheitsamt das Anliegen von besonderer medizinischer Bedeutung sein, werde man sich melden, war darin zu lesen.

»Die E-Mail enthielt die Anweisung, auf Rückfragen zu verzichten. Deshalb hatte ich entschieden, meinem Beleuchter und den Künstlern nicht abzusagen«, rechtfertigte sich Blöcher im April in einem WZ-Interview.

Riesen-Bußgeld nach Adventsaktion in Rosbach? Ungenügende Ermittlung

Der Wetteraukreis verhängte trotzdem besagtes Bußgeld über 100 Euro wegen der fehlenden Genehmigung. Von weiteren Verstößen gegen das Infektionsschutzgesetz war schon keine Rede mehr.

Blöcher legte über seinen Anwalt - der Rosbacher FDP-Politiker Dr. Volker Hoffmann sprang dem Kulturschaffenden ob des »überzogenen Verwaltungshandelns« zur Seite - gleichwohl Einspruch ein. So wurde Blöcher beispielsweise als Privatperson belangt, obwohl der »Verzauberwelt«-Verein die Aktion initiiert hatte.

Es war nicht die einzige Ungenauigkeit in dem Verfahren: Wegen »ungenügender Ermittlung des Sachverhalts« hat der Bußgeldrichter am Amtsgericht die Hauptverhandlung wegen des Einspruchs kurzerhand abgesagt und den Ball zurück zum Wetteraukreis gespielt.

Fall aus der Wetterau: Deutliche Worte vom Richter

Dabei wählt der Richter deutliche Worte: »Die Sachverhaltserforschung der Verwaltungsbehörde stellt sich als mangelhaft dar. Eine genügende Sachverhaltserforschung kann nicht nur darin liegen, sich auf Zeitungsartikel zu beziehen.«

Der Kreis hätte ermitteln müssen, wie viele Leute tatsächlich an der Veranstaltung teilgenommen haben und auch erklären, warum das Gesundheitsamt die Genehmigungsanfrage nicht beantwortet hat.

»Zudem erscheint es sehr befremdlich, wenn eine Behörde auf einen Genehmigungsantrag überhaupt nicht reagiert. Dies erscheint schon deshalb bedenklich, weil der Bürger dann auch kaum gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen kann, eine Genehmigung zu erwirken.«

Nach Rosbacher Adventsaktion: Wetteraukreis prüft weitere Schritte

Unklar sei auch, ob es sich überhaupt um eine Veranstaltung gehandelt habe. »Das Anstrahlen von Gebäuden dürfte insoweit nicht reichen.« Zudem wäre zu prüfen, ob das Spiel der Musiker erstens auf Privatgelände vonstatten ging und zweitens darauf angelegt war, dass sich Personengruppen versammeln - was Blöcher vehement verneint. Die Musiker hätten sonst aufgehört, so seine Vorgabe. »Ohne eine solche Versammlung erscheint es schwierig, die Aktion als Veranstaltung zu qualifizieren«, urteilt der Richter.

Ist der Fall damit erledigt? »Ob die geforderte weitere Aufklärung überhaupt möglich ist, wird derzeit geprüft«, heißt es auf Nachfrage beim Wetteraukreis. Eine abschließende Entscheidung sei aber noch nicht getroffen worden.

Und so sitzt Gottfried Blöcher am Montag nicht im Amtsgericht, sondern plant bereits die nächste Kunstaktion für den Herbst - dann bestenfalls mit Genehmigung.

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