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Container am Kindergarten dürfen aufgestellt werden

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Von: Dagmar Bertram

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Die Stadt darf wie geplant die für 80 000 Euro gekauften Container im Dorn-Assenheimer Pfarrgarten aufstellen. Dort sollen ab September 25 Kinder von zwei bis sechs Jahren betreut werden.

Nach der Entscheidung des Parlaments, in dem Stadtteil eine neue Kita in Eigenregie zu bauen und die katholische Kita St. Elisabeth entsprechend nicht zu erweitern, war die weitere Zustimmung der Kirchengemeinde zu der auf drei Jahre befristeten Container-Lösung fraglich. Das hatte die Eltern in Unruhe versetzt, stehen doch vor allem in Dorn-Assenheim viele Kinder auf der Warteliste für einen Betreuungsplatz. Die Container sollen hier Abhilfe schaffen.

Nun hat die Kirchengemeinde St. Maria Magdalena Entwarnung gegeben: Sie stehe zu den getroffenen Container-Beschlüssen, teilt der Verwaltungsrat nach einer außerordentlichen Sitzung mit. »Im Interesse der Kinder und Eltern sorgt nur eine Container-Aufstellung als Zwischenlösung für eine schnelle Abhilfe der fehlenden Kita-Plätze«, heißt es in einem Schreiben an die WZ.

Darin weist das Gremium auch auf das seit Ende 2016 mit der Stadtverwaltung bestehende Einvernehmen hin, dass auch eine Container-Aufstellung einer vertraglichen Regelung bedürfe, entweder durch Ergänzung des bestehenden Betriebsvertrags oder durch eine Vertragserneuerung. Der Verwaltungsrat stehe zu solchen Gesprächen zur Verfügung, die allerdings vor Beginn der Baumaßnahme abgeschlossen sein sollten.

Das Gremium betont, die katholische Kirchengemeinde halte »bei objektiver Abwägung aller Argumente« nach wie vor die An- und Umbaumaßnahme der Kita St. Elisabeth zur Erhöhung auf bis zu 99 Plätzen »für sinnvoll und richtig«.

»Mit großer Verwunderung und Enttäuschung« habe der Verwaltungsrat die Ablehnung des Ergänzungsantrags der CDU-Fraktion durch die Mehrheit von SPD und Freien Wählern zur Kenntnis genommen. Der Antrag der Union sah vor, Gespräche mit dem Bistum Mainz und der katholischen Kirchengemeinde als Träger in Sachen Erweiterung der Kinderbetreuung zu führen.

Der Parlamentsbeschluss habe den Verwaltungsrat zu der außerordentlichen Sitzung veranlasst, »um über die Weigerung der Stadtverordnetenversammlung, mit den kirchlichen Gremien zu sprechen, und die daraus neu entstandene Situation zu beraten«.

Bereits in einem Gespräch im September 2016 sei der Stadtverwaltung vom Bistum Mainz der zwischen den hessischen Diözesen Fulda, Limburg und Mainz und dem Land Hessen abgestimmte Betriebsvertragsentwurf erläutert worden. Zuvor habe das Bistum der Verwaltung in einem Telefonat Gesprächsbereitschaft über eine mögliche Beteiligung des Trägers an den Personalkosten mitgeteilt. »Diese Fakten scheinen den Stadtverordneten wohl völlig unbekannt zu sein. Sie werden, warum auch immer, in keiner Weise beachtet«, bedauert der Verwaltungsrat.

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