Mietbetrug: Ehepaar zu Freiheits- und Geldstrafe verurteilt

Niddatal/Friedberg (lk). Sie sind der Albtraum eines jeden Vermieters. Sonja und ihr Ehemann Fred B. (Namen geändert, die Redaktion) haben im März 2013 ohne gültigen Mietvertrag eine Wohnung in Ilbenstadt bezogen, fünf Monate keinen Cent dafür bezahlt und beim Auszug einen hohen Schaden hinterlassen.
Am Mittwoch musste sich das Paar wegen Mietbetrugs vor Dr. Oliver Buckolt, Richter am Friedberger Amtsgericht, verantworten. Er verurteilte die 32-Jährige zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung und ihren 35-jährigen Ehemann zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro (90 Tagessätze zu je 10 Euro).
Als Mietbetrüger sahen sich die beiden Angeklagten, die inzwischen in Nidderau leben, nicht. Vielmehr gingen sie von einer unglücklichen Verkettung von Missverständnissen aus, wie es zu ihrem Einzug in besagte Wohnung im März vergangenen Jahres gekommen war. Das geschah wohl so: Die frühere Bewohnerin suchte Nachmieter, Sonja und Fred B. meldeten sich, trafen sich kurz darauf mit dem Ehepaar, das die Wohnung vermietet. Es wurde geredet, auch bekamen Sonja und Fred B. einen vom Vermieter nicht unterschriebenen Mietvertrag und die Ansage: Sie sollten darüber schlafen, ob sie die Wohnung beziehen wollen. Das Vermieter-Paar wiederum wollte ebenfalls Zeit zum Nachdenken haben. Was danach geschah, darin unterscheiden sich die Schilderungen vom Vermieter und von den Angeklagten. Sonja und Fred B. behaupten, sie hätten nochmals mit den Vermietern telefoniert, diese hätten ihr Okay für den Einzug gegeben.
Auch habe ihre Vormieterin mit den Vermietern gesprochen und Verschiedenes geklärt, etwa, dass Familie B. in einem Zimmer Laminat verlegen wolle. Sie habe auch behauptet, dass alles geregelt sei. Den Schlüssel habe man dann schließlich auch von der Vormieterin bekommen. Später habe der Vermieter weder Geld noch Kaution für die Wohnung haben wollen.
Die Vermieter indes berichteten am Dienstag vor Gericht, »aus allen Wolken« gefallen zu sein, als sie vom Einzug von Sonja und Fred B., ihren beiden Kindern sowie den zwei Hunden und der Katze gehört hatten. Haustiere sieht der Mietvertrag überdies nicht vor, unterschrieben hatten sie ihn ja sowieso nicht. Über eine Räumungsklage schafften sie die B.s im August aus ihrem Eigentum.
»Wie wollten Sie die Wohnung denn eigentlich bezahlen?«, wollte Richter Buckholt von den Angeklagten wissen. Sonja B., während der Verhandlung permanent Wortführerin, rechnete vor: Die 835 Euro Miete habe sie durch ihr Einkommen, rund 1000 Euro, das Kindergeld und die Hartz-IV-Bezüge ihres Mannes decken wollen. Leistungsbescheide des Jobcenters, die einen finanziellen Zuschuss zur Wohnung bestätigen, konnte sie jedoch nicht vorweisen.
»Ich habe sie hier bei Gericht in den Briefkasten geworfen. Im Original«, beteuerte die 32-Jährige. Ein Eingang war jedoch nie dokumentiert worden.
Das Tragische bei der Sache: Der Vermieter verklagte nicht nur das Ehepaar, sondern auch deren Vormieterin. Da ihr Mietvertrag beim Einzug der B.s noch lief und sie die Wohnung damit untervermietet hatte, ist sie nun gemeinsam mit dem Ehepaar in der Pflicht, den entstandenen Schaden zu begleichen. Mietschulden, Kaution, Schäden in der Wohnung und die Prozesskostenübernahme des Vermieters – insgesamt ein Betrag im fünfstelligen Bereich.
Der Richter wertete die Aussage der Angeklagten als »ein Lügengeflecht«. Er verurteilte die bereits wegen Betrugs vorbestrafte Angeklagte zur Freiheitsstrafe auf Bewährung. Sie muss zudem innerhalb der nächsten sechs Monate 100 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten. Ihr arbeitsloser Ehemann muss 900 Euro zahlen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft, Rechtsreferendar Marco Habig, hatte für sie eine Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung und für ihn eine Geldstrafe in Höhe von 90 Euro gefordert. Das Ehepaar, das sich selbst verteidigte, nutzte sein letztes Wort, um seine Unschuld zu beteuern: Alles ein großes Missverständnis.