Polizei warnt vor falschen Haftbefehlen
Sie öffnen Ihren Briefkasten und finden ein amtliches Schreiben: Ein Haftbefehl. Er enthält eine Geldforderung über 28 500 Euro. Die Polizei in Gießen warnt und gibt Verhaltenstipps.
Seit ein paar Tagen landen angebliche Haftbefehle wegen offener Geldstrafen auf dem Postweg in Briefkästen in der Region – zuletzt in Nidda und Marburg. »Diese ›Haftbefehle‹ sind Totalfälschungen! In Deutschland gibt es nicht ein Gericht, das einen Haftbefehl direkt per Post nach Hause schickt«, erklärt ein Sprecher des Polizeipräsidiums in Gießen. Der Landkreis selbst ist noch nicht betroffen, jedoch gibt es diese Briefe bundesweit seit Jahren. Sie verursachen wegen ihres auf den ersten Blick offiziellen Aussehen und der enthaltenen Forderung nach 28 500 Euro beziehungsweise ersatzweisen Androhung von über zweieinhalb Jahren Haft beim Empfänger zunächst mal Unbehagen und Erschrecken. Erst bei näherem Hinsehen wird dann deutlich, dass dieses Schreiben eine Totalfälschung ist.
Im heimischen Raum tauchten bisher mindestens drei gleiche Schreiben angeblich der Staatsanwaltschaft Frankfurt auf. Sie enthalten Aktenzeichen, Telefonnummern, Abkürzungen und sogar Namen und Anschriften. Bei genauerem Hinsehen fallen dann aber einige Ungereimtheiten auf, erläutert der Experte. Es gibt etliche Schreibfehler, nicht zu Ende geschriebene Sätze und es fehlt an der typischen Behördensprache.
Außerdem fällt sofort die geforderte Zahlung von 950 Tagessätzen zu je 30 Euro ins Auge. Eine Kontoverbindung zur Überweisung enthält das Schreiben nicht. Stattdessen ist man aufgefordert, sich sofort mit dem namentlich genannten Sachbearbeiter unter der aufgeführten Telefonnummer in Verbindung zu setzen. Mit ihm sei die angebotene Teilzahlungsmodalitäten zu klären. Der Anschluss ist dauerbesetzt, und die Rufnummer gehört definitiv nicht zur Staatsanwaltschaft Frankfurt. »Wer einen solchen Brief findet, sollte keinesfalls die enthaltenen Telefonnummern oder E-Mail-Anschriften benutzen«, warnt der Polizeisprecher.