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Partys sind tabu

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Gärten sollen zum Entspannen dienen, aber Partys sind ebenso wenig erlaubt wie etwa dort Brennholz zu lagern. Das hat der Karbener Magistrat jetzt mitgeteilt. © Red

Die Stadt hat 439 Kleingärten verpachtet. Alle sind vergeben, es existiert eine Warteliste. Welche Regeln gelten für die Bewirtschaftung, wird das kontrolliert?

Karben (pe). Kleingärten sind wieder sehr beliebt. In Karben allemal. Auf der Homepage der Stadt heißt es dazu: »Zurzeit sind alle Kleingartenparzellen verpachtet!« Und das sind immerhin 439 Parzellen. Es soll eine lange Warteliste existieren; die Grünen in der Stadtverordnetenversammlung wollen von über 100 Interessenten gehört haben. Zudem sind nach ihren Angaben Karbenerinnen und Karbener an sie herangetreten, die darüber informiert hätten, dass Kleingärtner ihre Parzellen als Lager für Brennholz nutzen, dort Partys feiern oder künstliche Sichtschutze angebracht hätten. Es stünden auch Parzellen leer.

Aus all dem hatten die Grünen eine zwölfteilige Anfrage an den Magistrat gesendet. Die hat er schriftlich beantwortet. Aus der geht hervor, dass die von der Stadt verpachteten Gärten »mindestens einmal pro Jahr kontrolliert« würden. Bei Kündigungen oder anderen Beschwerden würden »immer Ortsbegehungen durchgeführt«.

Nach Fristablauf Ortsbegehung

Die Grünen fragten ebenso nach dem Prozedere, wenn es etwa unbewirtschaftete bzw. brach liegende Gärten gebe, ob dann Kündigungen seitens der Stadt möglich seien. Dazu heißt es in der Antwort: »Wenn die Vertragsregeln/Nutzungsregeln nicht eingehalten werden, werden die Pächter angeschrieben. Es wird eine Frist gesetzt, um dem Pächter die Möglichkeit zu geben, den Garten in einer angemessenen Zeit wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen. Nach Fristablauf wird bei einer Ortsbegehung der Zustand des Gartens kontrolliert. Falls der Pächter innerhalb der Frist unserer Aufforderung nicht nachkommt, wird der Garten fristlos gekündigt.«

Der Sprecher Stadt, Dominik Rinkart, teilt dazu auf Anfrage dieser Zeitung ergänzend mit, dass die Kontrollen durch Mitarbeiter der Verwaltung und nicht durch die Stadtpolizei erfolgen. In den Jahren 2021 und 2022 sei eine fristlose Kündigung seitens der Stadt ausgesprochen worden.

Rinkart teilt mit, dass eine seit Kurzem neu bei der Stadt Karben zuständige Kollegin derzeit »eine komplette Kontrolle aller Gärten« vornehme, sodass womöglich mit weiteren Kündigungen wegen nicht ordnungsgemäßer Nutzung zu rechnen sei.

Ärgerlich sind offenbar auch sogenannte Sichtschutzeinrichtungen. Dazu teilt der Magistrat in seiner Antwort mit, dass nach den Nutzungsbedingungen Sichtschutz außer durch Hecken oder sonstige Pflanzen unzulässig sind. Ausnahmen hiervon bildeten die umzäunten Kleingartenanlagen des Obst- und Gartenbauvereine und Okarben und Petterweil. Es sei auch nicht erlaubt, Kleingärten als Lager für Brennholz oder Baumaterialien zu nutzen. Ebenso dürften die Gärten nicht als »Partyplatz« genutzt werden. Spielgeräte würden geduldet, Grillen sei auf einer Terrasse im Garten durch den Pächter zulässig, geht aus den Antworten weiter hervor. Hingewiesen wird auch darauf, dass »ein Großteil der Parzelle mit Gemüse oder Obst anzupflanzen« sei.

Neue Parzellen sind geplant

Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage im Stadtparlament betraf die Wartelisten. Früher sei die Nachfrage nach Kleingärten nicht so stark gewesen, deshalb seien an einige Pächter heute noch mehrere Parzellen verpachtet. Aktuell gebe es wieder eine Warteliste, und es bekomme jeder Pächter nur ein einzige Parzelle verpachtet.

Die Grünen fragten auch nach Gemeinschaftsgärten. Dazu liege der Stadt keine Anfrage vor, heißt es in der Antwort. Bei der Vergabe von Gärten sei ausschließlich die Warteliste ausschlaggebend. Die Größe des Haushaltes und des Einkommens spielten keine Rolle. Die Stadt äußert dazu die Meinung, dass es nicht entscheidend sein könne, welches Einkommen der Pächter habe, zumal sich das Einkommen im Laufe der Zeit ändern könne. Man müsste seitens der Stadt ständig detaillierte Einkommensnachweise verlangen, die in regelmäßigen Abständen wiederholt zu kontrollieren seien. Zuletzt teilt die Stadt zu der Anfrage mit, dass es die Absicht gebe, in Kooperation mit dem OGV in Okarben weitere Flächen als Kleingärten bereitzustellen.

Grüne nicht zufrieden mit Antworten

Unzufrieden mit den Antworten des Magistrats zeigen sich die Grünen. Sowohl aus dem Mustervertrag als auch aus den öffentlich zugänglichen Infos gehe nicht eindeutig hervor, welche Pflichten der Pächter habe. Gerade die Antwort auf Frage 11 (»Es muss ein Großteil der Parzelle mit Gemüse bepflanzt werden«) verdeutliche das. Diese Vorgabe werde mit Sicherheit von zahlreichen Pächtern nicht eingehalten, so die Grünen. Man habe nicht in Erfahrung bringen können, welche Aspekte bei den jährlichen Rundgängen geprüft werden. Aber man hoffe, dass die Anfrage dazu beigetragen habe, einige Veränderungen in der Arbeitsweise anzustoßen. So habe man erfahren, dass es eine erneute Abfrage seitens der Verwaltung gegeben habe, ob noch Interesse an einem Grundstück bestünde. Die Grünen bedauern aber, dass es noch keine Bemühungen seitens der Verwaltung zu geben scheint, Gemeinschaftsgärten umzusetzen. Dadurch könnte die Flächennutzung der Gärten effizienter gestaltet werden. Es sei nur knapp mit »mangelndem Interesse« geantwortet worden. »Gefragt wurden die Wartenden aber noch nicht.« Auch bedauere man eine nicht vorhandene sozialverträgliche Vergabe. pe

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