1. Wetterauer Zeitung
  2. Wetterau
  3. Karben

Kein generelles Tempo 30 im Stadtgebiet

Erstellt: Aktualisiert:

Von: Holger Pegelow

Kommentare

Karben (pe). Auf den Karbener Straßen wird es kein flächendeckenes Tempo 30 geben. Das ist die Quintessenz aus der Behandlung eines entsprechenden Antrages im Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur. Dort hatten die Grünen generelles Tempo 30 im Stadtgebiet zwischen 22 Uhr und 6 Uhr gefordert. Im selben Zeitraum solle auch geprüft werden, ob die Ampelanlagen abgeschaltet werden können.

Die den Prüfantrag im Ausschuss einbringende Birgit Scharnagl begründete den Vorstoß der Grünen damit, dass durch ein generelles Tempo 30 maßgeblich zur CO2-Reduktion beigetragen werde. Die Konzentration der klimaschädlichen Abgase sinke vor allem dann, wenn der Verkehr gleichmäßig fließe, wenn also Brems- und Beschleunigungsmanöver abnehmen. Zudem könne die Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h den Verkehrslärm durch Motoren- und Reifenabrollgeräusche um drei bis vier Dezibel senken. »Das entspricht einer Halbierung des wahrgenommenen Lärms und stellt somit eine deutliche Erleichterung für die ruhebedürftigen Karbener Bürgerinnen und Bürger dar«, schreiben die Grünen in ihren Antrag.

Bürgermeister und Verkehrsdezernent Guido Rahn (CDU) erläuterte dazu, dass bereits alle Seitenstraßen in der Stadt Tempo 30 hätten. Zumeist seien Tempo-30-Zonen eingerichtet worden, die also nicht nur von 22 bis 6 Uhr gelten, sondern ganztags.

Ausnahmen und zeitlich begrenzt

Es blieben also die Landes- und Kreisstraßen übrig, die durch Karben führen. »Da haben wir als Stadt wenig Einfluss.« Bereits mehrmals habe man auch die übergeordneten Behörden mit diesem Thema befasst.

Man sei mit dem Ansinnen auf Erweiterung des Tempo-30-Bereiches aber stets gescheitert.

Rahn nannte in der Ausschusssitzung als konkretes Beispiel das Bemühen der Stadt, von der Gehspitze bis zum Ortsausgang von Klein-Karben durchgehend Tempo 30 zu beantragen. »Das ist uns komplett abgelehnt worden. Die Behörden sagen, dass auf übergeordneten Straßen generell Tempo 50 gelten müsse.«

Es sei nur in ganz wenigen Ausnahmen und zeitlich begrenzt möglich gewesen, Tempo 30 auszuweisen. Rahn erwähnte hier die Klein-Karbener Straße in Rendel. Dort gilt während der Zeiten des Kita-Betriebes von 7 bis 14 Uhr eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Danach und davor gilt Tempo 50. Der Magistrat habe sich ebenso mit der Forderung befasst, im Stadtgebiet nachts die Ampeln abzuschalten. Hierzu sage schon die Stadtpolizei Nein. Es sei sinnvoll, die Ampeln generell laufen zu lassen. »Das dient dem Schutz der Fußgänger und ist außerdem wirkungsvoll gegen die Raser«, berichtete Rahn von den Erfahrungen der Stadtpolizei.

Die Grünen zogen nach diesen Ausführungen ihren Antrag zurück, sodass er weder im Ausschuss noch in der Stadtverordnetenversammlung zur Abstimmung kam.

Auch interessant

Kommentare