Bewässern von Grünflächen bald verboten

Karben (pe). Trocken und heiß sind die Attribute für unser derzeitiges Klima. Zudem sinkt der Grundwasserspiegel deutlich. Manche Kommunen haben schon das Autowaschen, das Gießen von Pflanzen mit Trinkwasser und vieles mehr verboten. Auch in Karben haben sich die Verantwortlichen Gedanken gemacht und wollen eine »Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkungen des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung« auf den Weg bringen.
Der etwas sperrige Titel verrät aber deutlich, wohin die Reise geht: Künftig wird es auch den Karbenerinnen und Karbenern nicht mehr gedankenlos möglich sein, Trinkwasser zu verbrauchen. Im Rathaus definiert man Trinkwassernotstand so: Dieser liege vor, »wenn die Versorgung mit Trinkwasser für das Stadtgebiet oder eines Teilgebietes gefährdet ist«. Es würde quasi reichen, wenn in einem Stadtteil zu wenig Trinkwasser vorhanden ist. Dann greifen zwei Warnstufen: Warnstufe Gelb, wenn das durch die Stadtwerke zur Verfügung gestellte Wasser zur Versorgung der Stadt bzw. eines Stadtteils nicht ausreicht. Die Warnstufe Rot würde gelten, wenn die Trinkwasserversorgung »effektiv nicht mehr sichergestellt« werden könne.
In der Stufe Gelb dürften beispielsweise Grünflächen, Spiel- und Sportflächen, Terrassen nicht mehr bewässert werden, es dürften auch keine künstlichen Springbrunnen mehr betrieben und private Schwimmbecken nicht mehr befüllt werden. Auch das Kühlen von Anlagen mit Wasser wäre untersagt oder das private Autowaschen. Zudem könnte beispielsweise beim Abbruch eines Hauses auch kein Wasser mehr benutzt werden, um den Staub niederzuhalten.
Geldstrafen bis zu 5000 Euro geplant
In der Stufe Rot wäre es »zusätzlich« verboten, gärtnerisch genutzte Flächen oder landwirtschaftlich genutzte Flächen zu bewässern. Zudem können der Bürgermeister bzw. eine von ihm benannte Person Sperrzeiten anordnen. Das würde bedeuten, dass zu bestimmten Zeiten keine Wasserhähne mehr geöffnet werden dürften.
Die Verordnung kündigt bei Zuwiderhandlungen Strafen bis zu 5000 Euro an. Der Entwurf der Verordnung steht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzungsrunde der Stadtverordneten und wird erstmals öffentlich in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am Mittwoch, 6. Juli, 19.30 Uhr im Bürgerzentrum vorgestellt. Die Stadtverordnetenversammlung, am 7. Juli, um 20 Uhr wird dann darüber abstimmen.
Eine umfangreiche Tagesordnung haben die Karbener Stadtverordneten auf ihrer nächsten Sitzung am Donnerstag, 7. Juli, um 20 Uhr im Bürgerzentrum zu bewältigen.
Dabei geht es neben der Gefahrenabwehrverordnung bei einem Trinkwassernotstand auch um das neue Baugebiet für Petterweil »Nördlich der Fuchslöcher« sowie den Bebauungsplan 125 »Gewerbegebiet«. Auch mit dem künftigen Gewerbegebiet »Am Warthweg« werden sich die Stadtverordneten befassen. Zudem geht es um behindertengerechtes Parken am Friedhof Petterweil, Fotovoltaik über Parkplätzen sowie den Ausbau der Ladeinfrastruktur. CDU, SPD, Grüne, Freie Wähler und FDP bringen zudem einen gemeinsamen Antrag ein, mit dem sie Kriterien aufstellen wollen, um die Akzeptanz für Windenergieanlagen zu erhöhen. Zudem stehen 15 Anfragen der verschiedenen Fraktionen auf dem Programm.
Die Sitzungsrunde beginnt am Dienstag, 5. Juli, um 18.30 Uhr mit dem Ausschuss für Jugend, Soziales und Kultur. Es folgt um 20 Uhr der Ausschuss für Stadtplanung und Infrastruktur, und am Mittwoch, 6. Juli, tagt um 19 Uhr der Haupt- und Finanzausschuss. pe