Zwölfjährige in der Wetterau missbraucht? - Angeklagter schweigt vor dem Landgericht Gießen

Der Vorwurf wiegt schwer: Ein heute 42-Jähriger soll vor vier Jahren eine Zwölfjährige vergewaltigt haben. Jetzt steht er vor Gericht. Der Angeklagte schweigt. Ihm drohen mehrere Jahre Haft.
Wetterau/Gießen – Weil er ein Mädchen vergewaltigt haben soll, muss sich ein heute 42-Jähriger aus dem Kreisgebiet vor dem Gießener Landgericht verantworten. Ereignet haben sollen sich die Vorfälle zu einem nicht mehr genau bestimmbaren Zeitpunkt vor vier Jahren, irgendwann im September und Oktober 2017.
Laut Anklage soll der Mann das damals zwölfjährige Mädchen auf einem Spielplatz angesprochen und aufgefordert haben, mit ihm zu kommen.
Prozessauftakt in Missbrauchsfall: Verdächtiger soll dem Opfer Geld für Schweigen geboten haben
Er führte sie demnach in einen nahen Geräteschuppen, wo er das Kind erst aufgefordert haben soll, ihn oral zu befriedigen. Als die Zwölfjährige dies ablehnte, zog der Mann ihr und sich die Hose herunter und vergewaltige sie. Danach soll er dem Mädchen 25 Euro gegeben haben, damit es niemandem von der Tat berichtet.
Wenig später soll es zu einer zweiten Tat gekommen sein, die sich nahezu identisch abspielte. Erneut soll der Angeklagte das Mädchen auf dem Spielplatz angesprochen und aufgefordert haben, mit ihm in den Schuppen zu kommen.
Dort soll die Zwölfjährige den Mann gefragt haben: »Was willst du noch, du hast doch schon alles von mir bekommen?« Doch erneut zwang er die Minderjährige gewaltsam zum Geschlechtsverkehr. Auch soll er ihr wieder Geld für ihr Schweigen gegeben haben. Laut Staatsanwalt war dem Mann das Alter seines Opfers bei beiden Vorfällen bewusst.
Prozess um Vergewaltigung vor dem Gießener Landgericht: Im Zweifelsfall Aussage gegen Aussage
Ob sich die beiden angeklagten Taten so ereignet haben, muss nun vor Gericht geklärt werden. Es steht Aussage gegen Aussage - beziehungsweise Aussage gegen Nichtaussage, denn bislang schweigt der Angeklagte zu den Vorwürfen.
Zum Prozessauftakt legte er aber seine persönlichen Verhältnissen dar. Mitte der 90er Jahre machte der Deutsche demnach seinen Abschluss an einer kaufmännischen Schule. Wegen einer chronischen Erkrankung fand er jedoch keine längerfristigen Anstellungen. Aktuell ist er arbeitslos.
Die heute 16-Jährige soll beim nächsten Verhandlungstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit als Zeugin angehört werden.
Sollte es zu einer Verurteilung kommen, erwartet den Angeklagten ein mehrjährige Haftstrafe, wie Staatsanwalt Markus Schneider gegenüber der WZ erklärte. »Aber eine genauere Angabe dazu kann man zum derzeitigen Zeitpunkt nicht tätigen.« Fälle wie dieser, in denen Aussage gegen Aussage stehe, seien schwer zu beurteilen.