Ziebarth: Abwasserkosten werden gerechter verteilt
Friedberg (jw). Wenn die Rede von der gesplitteten Abwassergebühr ist, kommt schnell der Begriff von der »Regenwassergebühr« auf, welche die Bürger nun auch noch zu zahlen hätten. Auch in Friedberg werden ab kommendem Jahr die Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser berechnet.
Erster Stadtrat Peter Ziebarth verspricht eine gerechtere Gebührenberechnung als bisher: Für Hauseigentümer ändere sich wenig, für Gewerbebetriebe mit großen versiegelten Flächen aber schon; sie müssen künftig höhere Gebühren zahlen. Um alle Bürger zu informieren, plant die Stadt mehrere Info-Veranstaltungen.
Am 15. März war am Himmel über Friedberg ein Flugzeug zu beobachten, das drei Stunden lang immer hin und her flog. Die Stadt wurde fotografiert. Anhand dieser Fotos werden die Grundstücke dahingehend untersucht, welche Flächen versiegelt sind. Erst wenn dies bekannt ist und die Berechnungen von den Eigentümer bestätigt (oder korrigiert) wurden, kann die Stadt die Gebühr berechnen.
Notwendig wird dies aufgrund eines Urteils des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Danach sind alle Kommunen verpflichtet, »eine verursachungsgerechte Verteilung der Abwasserkosten vorzunehmen und getrennte Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser einzuführen«, erläutert Jörg Morick, Leiter der städtischen Entsorgungsbetriebe.
Bislang wird die Abwassergebühr in Friedberg alleine nach dem Trinkwasserverbrauch errechnet. Wie der Erste Stadtrat Peter Ziebarth sagt, ist die bisherige Einheitsgebühr aber nicht gerecht. Als Beispiel nennt er Bau- und Supermärkte. Die haben meist große Parkplätze, die durch eine Asphaltschicht versiegelt sind. Folglich leiten sie sehr viel Regenwasser in die Kanalisation ein und verursachen hohe Kosten. Da in diesen Betrieben aber relativ wenig Trinkwasser verbraucht wird, zahlen sie auch weniger als Eigentümer von Ein- oder Mehrfamilienhäusern, die weniger Flächen versiegelt haben, aber mehr Trinkwasser verbrauchen.
Künftig wird es auch in Friedberg zwei Gebühren geben: Eine für die Beseitigung von Schmutzwasser, die weiterhin auf Basis der verbrauchten Trinkwassermenge veranlagt wird und eine für die Einleitung von Regenwasser, die anhand der versiegelten und an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücksfläche erhoben wird. Zum Vorteil vieler Hauseigentümer, wie Ziebarth sagt: Die Gebühreneinnahmen würden insgesamt nicht steigen, stattdessen werde »eine andere, gerechtere Kostenverteilung vorgenommen.
« Zu den Eigentümern, die künftig mehr zahlen müssen, zählt übrigens auch die Stadt mit den vielen Straßen und Gehwegen.
Bislang liegt die Einheitsgebühr bei 1,79 Euro pro Kubikmeter. Dieser Betrag werde bei der getrennten Veranlagung deutlich abgesenkt, da die Kosten der Niederschlagswasserentsorgung nicht mehr in der Schmutzwassergebühr enthalten seien, sagt Ziebarth.
Mit der Ermittlung der versiegelten Flächen hat die Stadt die Dr. Pecher AG und das Ingenieurbüro Weidling aus Bad Nauheim beauftragt. Beide Unternehmen haben dies bereits in zahlreichen anderen Städten getan. Im Sommer wird ein Selbstauskunftsverfahren durchgeführt (siehe Kasten), bei dem die Grundstückseigentümer hinsichtlich Größe, Versiegelungsart und Kanalanschluss ihrer Grundstücke befragt werden.