Stellte 27-Jähriger einer Kommilitonin nach und drohte ihr?

Friedberg/Gießen (sha). »Ich bitte darum, dass ich ausführlich befragt werde«, forderte der 27 Jahre alte Angeklagte am Mittwoch bei seiner Vernehmung vor dem Gießener Landgericht, denn für ihn schien die Sache klar: Er habe der 23-jährigen Studentin »nie nachgestellt« und »nie versucht, eine Liebesbeziehung zu ihr aufzubauen«.
Konsequenterweise bezeichnete er die von der Staatsanwaltschaft angeklagten Vorwürfe sowie das gesamte Verfahren als »Farce«.
Der Student der Technischen Hochschule in Friedberg ist angeklagt, dort im Zeitraum von Januar bis Dezember 2011 einer Kommilitonin so massiv nachgestellt zu haben, dass diese gesundheitliche Probleme bekam. Außerdem soll er eine Tür des gemeinsamen Studentenwohnheims eingetreten und dessen Hauswand beschädigt sowie zwei Bekannte des mutmaßlichen Opfers geschlagen haben. Allerdings äußerte Staatsanwalt Alexander Hahn, dass die angeklagten Taten wohl im Zustand einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit begangen wurden, da der Mann an einer schizo-affektiven seelischen Störung leide. Er habe »anfangs Interesse« an der jungen Frau gehabt, aber mehr nicht, betonte der Student vor Gericht.
In einer E-Mail habe er den Eltern und der Schwester der 23-Jährigen von angeblichen Sexorgien sowie einem intensiven Heroinkonsum der Studentin berichtet, hielt Hahn dem Angeklagten vor. Den Wahrheitsgehalt dieser, von dem Opfer verneinten, Behauptungen habe er mit Verweis auf seine »Liebesgefühle« gegenüber der jungen Frau zu untermauern versucht. Dies sei nur eine »blöde und falsche Floskel« gewesen, sagte der 27-Jährige am Mittwoch.
Steine flogen durch das Fenster
Das mutmaßliche Opfer äußerte vor Gericht, dass sie den jungen Mann auf einer WG-Party kennengelernt habe. Sie habe ihm jedoch schnell deutlich gemacht, dass sie nicht mehr als einen freundschaftlichen Kontakt wolle. Der Angeklagte habe aber immer wieder an ihrer Zimmertür geklopft oder sie per Anruf sowie SMS um Gespräche gebeten. Im Oktober des vergangenen Jahres habe der Student geäußert, dass er ihre Ablehnung als Provokation empfinde, die ihn aggressiv mache. Dadurch habe sie sich bedroht gefühlt. Weiterhin berichtete sie, dass in der Nacht vom 20. zum 21. November 2011 mehrere Steine durch ein geöffnetes Fenster in ihr Zimmer geworfen worden seien. In derselben Nacht sei auch die Tür zu ihrer Wohngruppe eingetreten worden. Der Angeklagte, den sie als Täter vermutete, bestritt auch diese Vorwürfe.
Ausgehend von den Ereignissen im vergangenen Herbst habe sie Angst bekommen und zunehmend unter Appetitlosigkeit, Erbrechen und Schlafstörungen gelitten, berichtete die Frau. Ihre als Zeugin vernommene Schwester sagte, die 23-Jährige sei seit den Steinwürfen ängstlich geworden. Sie habe sich im Studentenwohnheim nachts nur noch mit Pfefferspray auf die Toilette getraut. Anfang Dezember habe ihre Schwester dann »blass und abgemagert« eine Woche daheim bei den Eltern verbringen müssen, weil sie »nicht mehr konnte«, schilderte die Zeugin.
Der Prozess wird am 4. Juni mit der Befragung weiterer Zeugen fortgesetzt.