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Wetterau: Plötzlich Angst vorm Nachbarn – Vorwurf Kindesmissbrauch

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Von: Constantin Hoppe

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In Gießen wird ein Missbrauchsfall aus der Wetterau verhandelt. Ein heute 42-Jähriger soll die Nachbarstochter vergewaltigt haben.
In Gießen wird ein Missbrauchsfall aus der Wetterau verhandelt. Ein heute 42-Jähriger soll die Nachbarstochter vergewaltigt haben. © Karl-Josef Hildenbrand/dpa/Symbolbild

Ein 42-jähriger Wetterauer steht wegen des Verdachts vor Gericht, die zwölfjährige Nachbarstochter zweimal vergewaltigt zu haben. Nun sagten die Angehörigen aus.

Friedberg – Ein heute 42-Jähriger aus dem Kreisgebiet soll 2017 die damals zwölfjährige Tochter seiner Nachbarn zweimal vergewaltigt haben. Bekannt wurden die Vorwürfe erst zwei Jahre später, als die mutmaßliche Geschädigte, die auch als Nebenklägerin im Prozess vor der 2. Großen Strafkammer des Gießener Landgerichts auftritt, ihren Eltern davon erzählte.

Die Aussagen ihrer Angehörigen standen am zweiten Verhandlungstag im Mittelpunkt. Erst 2019, im Alter von 14 Jahren, berichtete ihnen das mutmaßliche Opfer demnach von dem Vorfall. »Wir hatten einen großen Streit. Wir wollten nicht, dass sie einfach das Haus verlässt, ohne jemandem zu sagen, wo sie ist. Es könnten ja auch schlimme Dinge passieren, und niemand wüsste, wo sie ist«, berichtete die Mutter im Zeugenstand. »Da hat sie es uns dann gesagt, was passiert ist.«

Wetterau: Früher gutes Verhältnis zum Nachbarn

Für die Familie sei eine Welt zusammengebrochen. Denn mit den Nachbarn hätten sie immer ein gutes Verhältnis gehabt; die Kinder spielten oft zusammen. »Nachdem ich es erfahren habe, stand ich unter Schock. Ich konnte zwei Wochen lang nicht schlafen, und ich mache mir heute noch Vorwürfe, weil es mir nicht früher aufgefallen ist«, sagte die Mutter.

Besonders schwer mache ihr der zweite Vorfall zu schaffen, der sich ebenfalls im Herbst 2017 ereignet haben soll. »Ich war am Kochen und hatte keine Zwiebeln mehr - da habe ich sie zu unseren Nachbarn geschickt, um zu fragen, ob sie welche für uns haben.«

Bei den nächsten Worten begann sie zu schluchzen: »Sie wollte nicht rübergehen, und ich habe sie dann angeschrien, sie soll gehen.« Was die Zwölfjährige denn auch tat.

Prozess um Wetterauer Kindesmissbrauch: Im Nachhinein Auffälligkeiten

Der Nachbar habe ihr die Tür geöffnet und ihr die geforderten Zwiebeln gegeben - um hinzuzufügen: »Wir treffen uns da, wo wir letztes Mal waren. Wenn du nicht kommst, mache ich das Gleiche wie mit dir mit deinen kleinen Schwestern«, so berichtete später die ältere Schwester der Nebenklägerin, was ihr von diesem Tag erzählt wurde.

Die Mutter sagte weiter aus: Danach sei ihre Tochter wieder nach Hause gekommen und habe gesagt, sie würde noch mal Fahrradfahren. Als wiederkam, sei sie direkt unter die Dusche gegangen und dann in ihrem Zimmer verschwunden. »Essen wollte sie nichts mehr«, erinnerte sich die Mutter. Im Nachhinein seien ihr noch mehr Dinge aufgefallen, die sie sich damals nicht erklären konnte: »Wir hatten ein gutes Verhältnis zu unseren Nachbarn, und meine jüngeren Töchter wollten auch immer mal zum Spielen dorthin - aber sie wollte irgendwann nicht mehr, sie hat sich einmal sogar weinend auf den Boden geworfen.«

Vorwurf Kindesmissbrauch: Angeklagter aus der Wetterau schweigt

Die erste Tat soll sich in der Nähe eines Spielplatzes zugetragen haben: Während die damals Zwölfährige mit ihren jüngeren Schwestern dort war, sei der Angeklagte zu ihr gekommen und habe sie aufgefordert, mit ihm zu gehen. In einem nahen Schuppen soll er das Mädchen vergewaltigt haben.

»Als meine Kinder wieder zurückkamen, haben die Kleinen gleich erzählt, dass die Größere sie auf dem Spielplatz alleine gelassen hätte. Als ich sie danach fragte, winkte sie ab und meinte: ›Ich hab’ mich doch nur vor euch versteckt.‹ «

Auch die ältere Schwester und Freundinnen der Nebenklägerin wurden als Zeugen angehört. Sie berichteten, was die mutmaßlich Geschädigte ihnen gegenüber von den Vorfällen berichtet hatte. Denn in dem Verfahren steht Wort gegen Wort, weitere Beweismittel gibt es nicht. Deshalb soll zum nächsten Verhandlungstag ein psychologisches Gutachten über die Glaubwürdigkeit der Aussagen der Nebenklägerin Auskunft geben. Der Angeklagte schweigt bislang zu den Vorwürfen.

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