Keller: Jetzt geht’s um die Schwimmbad-Sanierung
Friedberg-Ockstadt (jw/pm). Weiter geht’s im Schwimmbad-Streit: Bürgermeister Keller holt Auskunft beim Städte- und Gemeindebund und fühlt sich bestätigt, der Förderverein kann das nicht glauben bleibt bei seiner Auffassung: Es gibt keine strafrechtlichen Bedenken.
Der Schwimmbad-Förderverein demonstriet für die Öffnung des Bades in diesem Sommer, doch der Magistrat wird sich kaum umstimmen lassen. Wie Bürgermeister Michael Keller (SPD) mitteilt, hat der Hessische Städte- und Gemeindebund die Vorgehensweise von Rot-Grün bestätigt: Der Magistrat müsse bei einem Unfall mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Den Förderverein überzeugt das nicht. »Hier geht es nur noch um Paragraphen«, sagt die Vorsitzende Cornelia Meisinger. Auch die CDU bleibt bei ihrer Haltung: Die Bedenken der rot-grünen Koalition seien »an den Haaren herbeigezogen«, schreibt CDU-Vorsitzender Dr. Hermann Hoffmann in einer Pressemitteilung.
Zum Zeitpunkt der Magistratsentscheidung über die Schließung des Ockstädter Schwimmbades für die Saison 2012 am Donnerstag letzter Woche war Bürgermeister Keller in China in Urlaub. »Ich habe nach der Rückkehr den Hessischen Städte- und Gemeindebund um eine Überprüfung möglicher haftungs- und strafrechtlicher Konsequenzen für die Mitglieder des Magistrats gebeten.
« Ergebnis: Der Städte- und Gemeindebund rät der Stadt Friedberg »dringend davon ab, das Schwimmbad zu öffnen, ohne dass die zur Herbeiführung der Standsicherheit erforderlichen Sanierungsmaßnahmen durchgeführt wurden.«
Gestern Morgen informierten Keller und der Erste Stadtrat Peter Ziebarth den Ockstädter Ortsvorsteher Günther Weil, die Fördervereinsvorsitzende Cornelia Meisinger und weitere Vorstandsmitglieder über haftungs- und strafrechtliche Konsequenzen bei der Öffnung des Bades in ungefülltem Zustand. Dass dies bei Ortsvorsteher Weil und den Vorstandsmitgliedern des Fördervereins, die sich mit viel Engagement für die Öffnung des Freibades auch in dieser Saison eingesetzt hätten, keine Begeisterung auslöse, könne er gut nachvollziehen.
Er sei sich mit dem Ersten Stadtrat Ziebarth einig, dass es nun darum gehe, sich um die Sanierung zu kümmern und die Standsicherheit der Wand herzustellen. Dazu hat Bürgermeister Keller im Frühjahr ein Gutachten in Auftrag gegeben, das im Mai oder Juni vorliegen soll. Ortsbeirat und Förderverein würden wie bisher »eng und zeitnah in die Information und die Diskussion einbezogen«, sagt Keller.
Die Vorstandsmitglieder des Fördervereins hätten bei dem Gespräch darauf hingewiesen, dass in Ockstadt und darüber hinaus ein großes Engagement für das Schwimmbad vorhanden sei und dass man sich bei der Ertüchtigung in Form von Geld-, Arbeits- und Beratungsleistungen einbringen wolle.
Das bestätigt Meisinger. Ansonsten gehen die Meinungen auseinander. Für den Förderverein handelt es sich bei der Formulierung des Städte- und Gemeindebundes »lediglich um eine Empfehlung; jedes Magistratsmitglied könnte nach seinem Verantwortungsgefühl entscheiden«. Verstehe könne man das nicht mehr, schreibt der Verein in einer Stellungnahme, »hier geht es nur noch um Paragraphen«. Expertenmeinungen wie die von Bauingenieuren, Architekten und Handwerkern würden leider »ignoriert oder durch juristische Interpretationen vom Tisch gefegt«.
Beim Lesen der Presseerklärung von Rot-Grün (WZ vom Dienstag) seien ihm »spontan zwei Konsequenzen eingefallen, schreibt der CDU-Vorsitzende Dr. Hermann Hoffmann. Bei der Beurteilung einer möglichen strafrechtlichen Verantwortung empfiehlt er dem »juristischen Beistand der Koalition, die Parteibrille abzusetzen«. Der Förderverein habe schon am 21. April nach Einholung eines Rechtsrates darauf hingewiesen, dass eine strafrechtliche Frage nicht im Raum stehe. Hoffmann: »Um Mitgliedern des Magistrats im Falle einsturzbedingter Körperschäden einen strafrechtlichen Schuldvorwurf zu machen, müssten diese eine Sorgfaltspflicht verletzt haben.« Was aber nicht der Fall sei. Das von SPD und Grünen bemühte Strafbarkeitsrisiko sei »an den Haaren herbeigezogen«. Denn folge man »der abwegigen Rechtsauffassung von Rot-Grün«, könnten Arbeiten in sanierungsbedürftigen Bauwerken oder Steinbrüchen grundsätzlich nicht beauftragt werden.«
Zum anderen dränge sich der Eindruck auf, dass die rot-grüne Koalition nicht in der Lage sei, ihre selbst erklärten Ziele zu erreichen. Hoffmann: »Sie spricht von der ›Rettung des Schwimmbades Ockstadt», verweist auf angebliche Bemühungen und scheitert dann doch. Geht es Rot-Grün am Ende um etwas anderes? Greift die Koalition zu Mitteln der Täuschung?« Drei Tage, nachdem die SPD-Fraktionsvorsitzende Marion Götz vom »fraktionsübergreifenden Willen«, eine Öffnung des Schwimmbads im Sommer zu ermöglichen, gesprochen habe, zeige sich, dass dies nicht der Wille Magistratsmehrheit sei. »Das ist kein gutes Bild für die Akteure der rot-grünen Koalition«, kommentiert Hoffmann.
Rot-Grün habe alle Sachfragen unbeantwortet gelassen: »Warum stolpert man erst in der Magistratssitzung am 19. April über die vermeintlich relevante strafrechtliche Frage? Warum wurden immer wieder Forderungen an die Versicherer der Firmen nachgeschoben? Wo bleiben die Vorschläge, um das Ziel des Schwimmbadbetriebes sicherzustellen?« Die CDU ruft Rot-Grün auf, zu einer »vertrauensvollen Politik« zurückzukehren. »Noch ist es nicht zu spät«, erklärt Hoffmann. Noch sei es möglich, eine Öffnung zu beschließen.