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Führerscheine müssen getauscht werden: Was Autofahrer nun wissen sollten

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Von: red Redaktion

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Allein in der Wetterau müssen 80.000 alte Papierführerscheine ausgetauscht werden. © Pressedienst des Wetteraukreis

Alte Führerscheine haben ausgedient: Sie sind nicht fälschungssicher genug. Was müssen Autofahrer beim Tausch beachten?

Friedberg – Der Bundesrat hat bereits 2019 beschlossen, schrittweise die alten Führerscheine austauschen zu lassen. Der gestaffelte Austausch ist notwendig, damit die europäischen Vorgaben zur Fälschungssicherheit eingehalten werden können. Deutschlandweit müssen rund 40 Millionen Führerscheine umgetauscht werden. In der Wetterau sind es nach Auskunft der Erste Kreisbeigeordneten Stephanie Becker-Bösch rund 180.000 Führerscheine.

Davon entfallen ca. 80.000 auf die alten Papierführerscheine und etwa 100.000 auf die unbefristeten Karten. Diese müssen bis Anfang 2033 in einen EU-Kartenführerschein getauscht werden. Parallel dazu müssen ab 2028 die seit 2013 befristeten Führerscheine immer wieder verlängert werden, das heißt, auch hier müssen immer wieder neue ausgestellt werden. Viel Arbeit für die Führerscheinstelle in Friedberg und die Außenstelle in Büdingen.

Wetterau: Wie der Tausch der Führerscheine abläuft

Bei den Kartenführerscheinen ist das Ausstellungsjahr des Führerscheins entscheidend. Beim grauen Lappen ist das Geburtsjahr der Führerscheininhaber ausschlaggebend. Bis 19. Januar 2023 müssen die Papierführerscheine für die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 umgetauscht werden. Personen mit Hauptwohnsitz im Wetteraukreis können ihre Ausweise in der Führerscheinstelle im Friedberger Kreishaus am Europaplatz umtauschen. Vorab ist online ein Termin unter www.wetteraukreis.de (Stichwort Führerschein) zu vereinbaren. Für den Umtausch werden ein Personalausweis oder Reisepass, der alte Führerschein im Original und ein aktuelles biometrisches Lichtbild benötigt.

Sofern der Führerschein nicht im Wetteraukreis ausgestellt wurde, kann bei der Ausstellungsbehörde eine Karteikartenabschrift zur Verwaltungsvereinfachung beantragt werden. Becker-Bösch empfiehlt dringend, deutlich vor den jeweiligen Stichtagen, einen Termin zu vereinbaren. Denn: »Erfahrungsgemäß kommt es kurz vor den Stichtagen zu einer hohen Zahl an Terminanfragen und zu deutlich längeren Wartezeiten.« (prw)

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