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43-Jährige soll Bekannten um 9000 Euro erleichtert haben

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Friedberg/Butzbach/Linden (lk). Wegen Betruges und falscher eidesstattlicher Versicherung musste sich am Montag eine Butzbacherin vor dem Amtsgericht verantworten. Noch bevor das Gericht Angeklagte und Zeugen hören konnte, wurde die Verhandlung abgebrochen. Die Beschuldigte ist laut Attest verhandlungsunfähig.

Die Anklage wurde dennoch verlesen: Der 43-jährigen Frau wird vorgeworfen, einen Bekannten betrogen zu haben. Sie soll ihn im März 2008 um ein Darlehen über 9000 Euro gebeten haben. Der habe eingewilligt, denn die Frau soll ihm erklärt haben, bald eine größere Summe über ihre Versicherung zu bekommen und ihm das Geld binnen weniger Monate zurückzahlen zu können. Der Mann habe daraufhin im April 2008 ein Darlehen über 9000 Euro bei der Sparkasse aufgenommen und der 43-Jährigen das Geld gegeben. Die Frau soll zu diesem Zeitpunkt bereits gewusst haben, dass sie ihm das Geld nicht werde zurückzahlen können. Lediglich eine Rate über 251 Euro habe sie an das eingerichtete Darlehenskonto überwiesen. Zudem soll die Frau im Januar 2010 bei ihrer eidesstattlichen Versicherung am Friedberger Amtsgericht falsche Angaben gemacht habe. Auf die Frage, welche offenen Forderungen gegen sie bestünden, sprach sie von 30 000 Euro. Dabei sollte es sich um Geld aus besagtem Darlehn und Schadensersatzzahlungen handeln. Sie habe jedoch gewusst, dass gegen sie keine Forderungen in dieser Höhe bestünden. Zudem habe die 43-Jährige im Januar 2010 ihren Hund in einer Lindener Tierarztpraxis behandeln lassen und dann die Rechnung über 268 Euro nicht beglichen, obwohl sie zuvor vorgegeben haben soll, zahlungswillig zu sein.

Wechsel ins Strafbefehlsverfahren

In einem kurzen Gespräch zur Verständigung einigten sich Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung darauf, das Verfahren auch im Wege des Strafbefehlsverfahrens entscheiden zu können. Amtsanwalt Jochen Streiberger ließ durchblicken, in diesem Fall eine Haftstrafe von sieben Monaten auf Bewährung zu beantragen. Ob es zu einem neuen Termin vor Gericht kommt oder die Anklage schriftlich entschieden wird, ist derzeit noch unklar.

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