Situation mit Faustschlägen beruhigt?
Florstadt/Gießen (sha). Er gehe davon aus, dass die Beruhigung der Situation »doch etwas intensiver« gewesen sei als der Angeklagte dies zugebe, sagte Richter Dr. Johannes Nink am Mittwoch bei einer Sitzung am Gießener Landgericht. Dennoch stellte er das Verfahren gegen einen früheren Türsteher einer Florstädter Discothek ein.
Dem gelernten Dachdecker war vorgeworfen worden, am 13. November 2010 zwei Besuchern im Alter von 21 und 23 Jahren mit der Faust ins Gesicht geschlagen zu haben. Dies hatte der Angeklagte bestritten. Der 24-Jährige war im Herbst vergangenen Jahres vom Amtsgericht Friedberg wegen Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 1600 Euro auf Bewährung verurteilt worden. Als Auflage sollte er 600 Euro an die beiden Geschädigten zahlen. Dagegen hatte der Mann jedoch Berufung eingelegt – wie sich zeigte, erfolgreich.
Er habe einen Türsteher-Kollegen in einer Notsituation gewähnt, schilderte der Angeklagte am Mittwoch. Nach einer Rangelei zwischen Gästen habe er zwei Männer aus der Discothek hinausgeworfen, so der 24-Jährige. Als er dann in das Gebäude zurückgekehrt sei, habe er seinen Kollegen gesehen, der »mit dem Rücken zur Wand gestanden« habe, umringt von mehreren Besuchern. Diese hätten gestikuliert, und er habe das Gefühl gehabt, dass sein Kollege bedroht werde. Deshalb habe er einen der Männer zur Seite geschubst und den anderen mit der Hand zu Boden gedrückt. Faustschläge habe er jedoch nicht ausgeteilt, betonte der Angeklagte.
Nach kurzer Diskussion hätten die Betroffenen die Discothek verlassen. Die Prellungen in ihren Gesichtern hätten sich die beiden Männer bei einer späteren Prügelei außerhalb der Discothek zugezogen. Mehrere Zeugen könnten dies bestätigen.
Tatsächlich räumten die beiden jungen Männer ein, dass es eine solche Schlägerei gegeben habe. Allerdings seien sie selbst nicht daran beteiligt gewesen, sondern nur Bekannte von ihnen. Sie blieben dabei: Der Angeklagte habe sie nicht nur zur Seite gerissen und zu Boden gebracht, sondern außerdem noch mit der Faust ins Gesicht geschlagen. Der jüngere der beiden Männer schilderte, dass zuvor einer seiner Bekannten eine »große Klappe« gegenüber dem zweiten Türsteher riskiert habe. Daraufhin habe dieser seinen Bekannten gegen die Wand gedrückt. Um die Situation zu entspannen, hätten er und der 23-Jährige gesagt, dass sie ohnehin gerade gehen wollten. Daraufhin habe der Türsteher seinen Bekannten zwar losgelassen, aber dafür den 23-Jährigen am Revers gepackt. In diesem Moment sei der Angeklagte dazugekommen und habe sie mit Faustschlägen attackiert.
Der ebenfalls als Zeuge geladene Discjockey versicherte hingegen, dass »definitiv keiner geschlagen worden sei«. Gerade der Angeklagte sei immer einer derjenigen Türsteher gewesen, der »eigentlich nie hingelangt hat«.