Pavillonabriss hat keine strafrechtlichen Konsequenzen
Büdingen (sax). Keine strafrechtlichen Konsequenzen hat der Abriss des denkmalgeschützten Pavillons für die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung und den Stadtwerken. Auf Anfrage teilte die Staatsanwaltschaft in Gießen jetzt mit, dass das Ermittlungsverfahren wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung eingestellt worden sei.
Damit sei die Ermittlungsbehörde den Einlassungen der Beschuldigten gefolgt, nach denen der Abbruch mehrfach Thema im Magistrat gewesen sei und auch Geld dafür in den Haushalt eingestellt war.
Die Mitglieder der Interessengemeinschaft zum Wiederaufbau des Pavillons reagierten mit Unverständnis. Ortsvorsteher Dieter Jentzsch regt an, dass der Anzeigeerstatter Einspruch erhebt. »Ein Strafverfahren hätte mehr Klarheit über die Verantwortung für den Abriss gebracht«, erklärt er.
Denn die Interessengemeinschaft ist sich ebenso wie der Ortsbeirat einig, dass der Wiederaufbau von denen bezahlt werden soll, die den Abriss angeordnet haben. Im Haushaltsplan wurden bei den Ausschussberatungen schon 30 000 Euro Einnahmen von den Verursachern den Ausgaben für den Wiederaufbau gegenübergestellt.
»Unabhängig von der Frage, wer das verbockt hat, ist unser Ziel der Wiederaufbau des Pavillons«, betont Dieter Egner, dass sich die Interessengemeinschaft nicht an der Schuldfrage abarbeiten will.
Voraussetzung sei, die Bausubstanz des Hochbehälters möglichst wenig beschädigt zu erhalten. Deshalb hat der Ortsbeirat die Stadtwerke immer wieder an einen wirksamen Schutz gegen die Witterung erinnert. »Es muss so abgedichtet werden, dass kein Wasser eindringen kann«, erklärt Ulrich Majunke. »Das muss auch im Interesse der Stadt sein.« Bei einem Termin mit der Denkmalbehörde habe Dr. Peter Decker bereits Schäden am Putz festgestellt. Bei dem Termin sei beschlossen worden, dass die Stadt einen Statiker beauftragt, der die Sicherheit der Hohlräume des Wasserbehälters untersuchen soll.
Die Interessengemeinschaft betont den Wert des Denkmals für die Entwicklung der Stadt. Erst durch den Hochbehälter sei die Ausbreitung Büdingens auf die umliegenden Berge und die Industrialisierung in größerem Maßstab möglich gewesen.
Darauf wies auch Arnold Kuster hin, den die IG eingeladen hatte. Er forscht seit Jahren über die Wasserversorgung in Oberhessen und hat auch einen Zusammenhang zwischen der besseren Versorgung und der Gesundheit der Bürger festgestellt. Entsprechend groß war deren Stolz auf die Errungenschaft, den sie durch teilweise üppige Verzierungen demonstrierten.
Ein Aussichtspavillon auf dem Hochbehälter wie in Büdingen sei jedoch eine große Ausnahme, erklärt Sabine Kraft-Marhenke. Sie erinnert daran, dass der Pavillon im Leben vieler Büdinger auch als heimlicher Treffpunkt eine Rolle gespielt habe. Und sie bittet die Büdinger, sich mit solchen Erinnerungen oder Fotos des Bauwerks an die Interessengemeinschaft zu wenden.
Auch die Denkmalbehörde des Wetteraukreises bestehe auf dem Wiederaufbau des Pavillons, betont Kreis-Pressesprecher Michael Elsass. Das eingeleitete Bußgeldverfahren gegen die Stadt und die Stadtwerke habe nur für die Dauer der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen geruht.
Der Kreis habe sich auch schon bei der Staatsanwaltschaft nach dem Stand des Ermittlungsverfahrens erkundigt. »Wir haben noch keine Mitteilung, dass es eingestellt worden ist«, bedauert Elsass. Sollte sich jedoch die Mitteilung bestätigen, werde man das Verfahren wieder aufnehmen.
Wenn der Beschuldigte gegen einen Bußgeldbescheid Widerspruch einlege, sei ein Termin vor dem Anhörungsausschuss üblich, bei dem die Rechtslage erörtert und nach einer Einigung gesucht werde. Solch ein Termin könne innerhalb von sechs bis acht Wochen stattfinden, erklärt Elsass.
Allerdings sei auch möglich, dass der Anhörungsausschuss gar nicht mehr eingebunden werden müsse.