Vergleich beendet Streit um die Amiwiese
Bad Vilbel (süd). Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel gegen den Bebauungsplan »Taunusblick« auf dem Heilsberg wurde mit einem Vergleich beendet. Darauf haben sich der Verein »Rettet die Amiwiese« und die elf Heilsberger Bürger, die - unterstützt vom Verein - eine Normenkontrollklage beim VGH eingereicht hatten, sowie der Magistrat der Stadt verständigt. Der Vergleich wurde am Dienstagnachmittag im Sitzungssaal des Rathauses unterzeichnet.
Bad Vilbel (süd). Das Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel gegen den Bebauungsplan »Taunusblick« auf dem Heilsberg wurde mit einem Vergleich beendet. Darauf haben sich der Verein »Rettet die Amiwiese« und die elf Heilsberger Bürger, die - unterstützt vom Verein - eine Normenkontrollklage beim VGH eingereicht hatten, sowie der Magistrat der Stadt verständigt. Der Vergleich wurde am Dienstagnachmittag im Sitzungssaal des Rathauses unterzeichnet.
Damit soll der mehrjährige Streit um die Bebauung der Amiwiese »im Sinne eines gedeihlichen Miteinanders geschlichtet werden«, erklärte Dr. Uwe Wittstock, Sprecher des Vereins »Rettet die Amiwiese«.
Inhalt des Vergleiches ist, dass die elf Kläger und der Verein die Klage vor dem VGH nicht weiter betreiben und die Stadt im Gegenzug für eine stärkere Verkehrsberuhigung der durch die Bebauung entstehenden Durchgangsstraße sorgt. Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr erläuterte deren Eckpunkte. Die Carl-Schurz-Straße und die neue Verbindungsstraße in das Baugebiet werden verkehrsberuhigt ausgebaut. Vorgesehen sind hier eine Rechts-vor-Links-Regelung, Tempo 30 sowie Verengungen und Parkbuchten. Auf einer Länge von rund 70 Metern wird der Verbindungsweg in Höhe der künftigen Sporthalle zu einer Einbahnstraße.
Das bedeutet, die neue Siedlung wird über diese Straße bedient, und man kann von der Danziger Straße kommend über die Schurz-Straße die Alte Frankfurter Straße erreichen, eine Durchfahrt in umgekehrter Richtung ist jedoch nicht möglich. Damit soll das Fahrzeugaufkommen begrenzt werden. Diese Maßnahmen seien bereits im Verkehrsgutachten für die Amiwiese benannt worden, der Bebauungsplan muss nicht modifiziert werden, erklärte Stöhr.
Die Vereinbarungen sind »auf Dauer« und ohne zeitliche Einschränkungen im Vergleich festgeschrieben. Außerdem soll die Verbindungsstraße für den allgemeinen Verkehr erst dann geöffnet werden, wenn alle verkehrsberuhigten Maßnahmen abgeschlossen sind.
Wittstock sagte, an der Position des Vereins und der Kläger habe sich nichts geändert, sie hielten eine Bebauung der Wiese weiterhin für falsch. Aber der entsprechende Beschluss sei inzwischen von den Stadtverordneten gefasst worden. Nun habe man verhindern wollen, dass die Carl-Schurz-Straße und ihre Verlängerung die Hauptlast des Straßenverkehrs zu tragen hätten. Der BI-Sprecher lobte die »sehr freundliche Gesprächsatmosphäre« mit Ehrenstadtrat Klaus Minkel, der für die Stadt die Verhandlungen geführt hat und bei der Unterzeichnung des Vergleichs im Rathaus dabei war.
»Ich habe das sehr genossen«, so Wittstock. Sein Eindruck sei, die Stadt habe im Umgang mit der Bürgerinitiative dazugelernt. Nun freue er sich über den erzielen Kompromiss.
Ortsvorsteher Klaus-Peter Schulz sagte bei der Unterzeichnung, er trage den Kompromiss mit. Aber nicht alle Heilsberger seien von ihm begeistert. Von Anwohnern des Samlandweges sei er bereits »angefeindet« worden, so Schulz.
Minkel sagte dazu, ein Vergleich sei nur möglich, wenn die Beteiligten aufeinander zugehen und alle auch nachgeben. Herausgekommen sei nun eine »gerechtere Lastenverteilung« auf dem Heilsberg. Durch die neue Straße bekämen auch die Anwohner von Samlandweg und Am Hang eine Entlastung, allerdings nicht die maximal mögliche. Minkel: »Keiner geht mit einem totalen Sieg nach Hause.«
Geteilt werden laut Vergleich die Gerichtskosten. Zahlen nannte Stöhr nicht. Die außergerichtlichen Kosten trägt jede Seite selbst.