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Ein Park fürs Neubaugebiet

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Von: Jürgen W. Niehoff

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Lange wurde im Aral der Krebsschere, heute Quellenpark, nur geplant und Projekte hin und her geschoben. Die Zeit ist vorbei.

Lange wurde im Aral der Krebsschere, heute Quellenpark, nur geplant und Projekte hin und her geschoben. Die Zeit ist vorbei.

Nach der 7. Änderung des Bebauungsplans sollen im östlichen Teil des Quellenparks, also direkt hinter dem Nordbahnhof neben Wohnungen zusätzlich ein Parkgelände und eine größere Fläche für Gemeinbedarf, wie einen Spielplatz oder einen Raum für Vereinstreffen, geschaffen werden. Das diene der Qualitätsverbesserung des Viertels, wie übereinstimmend FDP-Sprecher Jörg-Uwe Hahn und CDU-Mann Tobias Utter während der Sitzung des Stadtparlaments am Dienstagabend erläuterten. Da die Main-Metropole wachse und der Bedarf an Wohnraum deshalb auch in Bad Vilbel deutlich zugenommen habe, müsse nun dafür gesorgt werden, dass für diesen Bedarf auch der entsprechende Raum zur Verfügung gestellt werde. Es habe nach den Worten Utters kein Hauruckverfahren bei der Planung gegeben, sondern man habe seitens der Stadtverwaltung die Angelegenheit sehr sorgfältig und flexibel bearbeitet. Ein Beleg sei die Unterführung, die das neue Viertel mit der vorhandenen Bebauung verbindet. »Hier geht es nicht nur um einen Baum hier und einen Baum da, sondern um die Neuansiedlung von bis zu 2 500 Neubürgern«, erklärte Hahn.

Die 7. Änderung des Bebauungsplans umfasst ein Areal von 10,9 Hektar und schließt unmittelbar an den inzwischen fertiggestellten Nordbahnhof an und betrifft die zulässige Art der baulichen Nutzung, die Anzahl der Vollgeschosse je Haus, die Festlegung der Stellplätze und Tiefgaragen sowie die Festsetzungen für Lärmschutzmaßnahmen.

Ebenfalls einstimmig wurde dann im Anschluss dem Satzungsentwurf über die Sondernutzung von öffentlichen Straßen und Plätzen zugestimmt. Beispiele solcher Sondernutzung sind Warenauslagen vor den Geschäften, Außenbewirtschaftungen durch Gastronomie und das Aufstellen von Kleidercontainern. Durch die Satzung soll sichergestellt werden, dass auf den Gehwegen eine Fläche von mindestens 1,20 Metern freibleibt.

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