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Main-Weser-Bahn: Bahn tritt beim Gleisausbau auf die Bremse

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Von: Holger Pegelow

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Die Deutsche Bahn zögert die Arbeiten zur Ausbau der Main-Weser-Bahn hinaus. Der Grund: Anlieger wehren sich gegen die Nutzung ihrer Grundstücke. Diese braucht die Bahn aber unbedingt.

Seit Jahren schon ist der Bahnausbau zwischen Friedberg und Frankfurt umstritten. Die Gegner argumentieren, hier werde nicht, wie von offizieller Seite postuliert, zugunsten der S-Bahn ausgebaut, sondern damit mehr Güterzüge rollen können. Denn die Main-Weser-Bahn sei Teil einer europäischen Güterzugmagistrale.

Mit allen Mitteln wehren sich die Gegner des viergleisigen Ausbaus, auch mit juristischen. Zuletzt hatten sie am 31. Dezember 2017 beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel Eilanträge gegen die sogenannte Besitzeinweisung eingelegt. Kurz vor Weihnachten hatte das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) diese Besitzeinweisung angeordnet. Frist für Einsprüche: 31. Dezember. Dabei geht es im Kern darum, dass das Regierungspräsidium Darmstadt (RP) den von der Deutschen Bahn beauftragten Firmen die Nutzung der Grundstücke erlaubt. Damit sind die Eigentümer jedoch nicht einverstanden, denn sie wollen ihre Grundstücke nicht verkaufen.

Enteignungsverfahren könnte ein möglicher Ausweg sein

Hier könnte das Land ein Enteignungsverfahren in Gang setzen. Nach Angaben des RP geht es um Grundstücke in Berkersheim, in Bonames und zwei in Bad Vilbel. Die aber braucht die Bahn sowohl für die Zufahrt zu den Baustellen als auch für die späteren Gleise.

Der stellvertretene Sprecher des VGH Kassel, Harald Pabst, bestätigt, dass zwei Sammelklagen eingegangen seien: Vier Eigentümer aus Frankfurt und zwei aus Bad Vilbel hätten im Eilverfahren Klagen gegen die vorläufige Besitzeinweisung eingereicht. Damit genössen sie »einstweiligen Rechtsschutz«. Das bedeute, das Gericht werde im Eilverfahren entscheiden. Einen Zeitpunkt für das Urteil nannte Pabst nicht. Zunächst habe das Gericht die Stellungnahmen des beklagten RP und der Bahn angefordert. Der Vorsitzende Richter weist gegenüber der WZ aber darauf hin, dass laut Gesetz die Bahn mit den Bauarbeiten beginnen dürfe. Denn das noch anhängige Hauptsacheverfahren habe »keine aufschiebende Wirkung«.

Dennoch haben Bahn und RP auf WZ-Anfrage erklärt, dass die Arbeiten an den betroffenen Grundstücken noch nicht beginnen würden. Ein Bahn-Sprecher: »Es gibt keinen angeordneten Baustopp, aber wir fangen auf den Grundstücken noch nicht an.«

Kein Bau an beklagten Abschnitten bis zur Entscheidung

Die Bahn hat laut RP-Sprecher Christoph Süß diverse Arbeiten auf den Grundstücken bis zur Gerichtsentscheidung im Eilverfahren – »längstens bis Ende des Monats« – zurückgestellt, »ohne hierzu rechtlich verpflichtet zu sein«. Aufgrund der Anordnung der sofortigen Vollziehung sei sie sogar berechtigt, mit den Arbeiten zu beginnen. Dennoch verzichte die Bahn darauf, wie ihr Sprecher sagt. Zurzeit laufen die Arbeiten am Vilbeler Südbahnhof, wo weiter an der Fußgängerunterführung gebaut wird. Zeitgleich bauen die von der Bahn beauftragten Firmen am Frankfurter Westbahnhof.

Laut dem Aktionsbündnis »Ba(h)nane« ist beim VGH in Kassel im Hauptsacheverfahren die gesamte Umweltverträglichkeitsstudie beklagt. Es gehe nicht nur, wie ständig behauptet, um die Erschütterungsstudie, sagte kürzlich der Karbener Ingenieur Christian Böhm (WZ vom 3. Januar). Dazu heißt es jetzt seitens der Bahn: Der gesamte Planfeststellungsbeschluss sei »nach Abweisung aller Klagen« im Jahr 2011 durch den VGH Kassel bzw. im Jahr 2013 durch das Bundesverwaltungsgericht »vollzugsfähig. Lediglich zur Vorbehaltsentscheidung zu den Erschütterungen aus dem zukünftigen Bahnbetrieb steht die rechtliche Klärung aus«.

Gleisbau in Wasserschutzzone ist bereits genehmigt

Außerdem hatte BI-Mitglied Böhm behauptet, es liege keine Genehmigung für die Versickerung von (kontaminiertem) Oberflächenwasser vor, denn ein Teil der Bahntrasse führe durch eine Wasserschutzzone. Dazu die Antwort der Bahn: »Die Entwässerung des Bahnkörpers, insbesondere in der Wasserschutzzone II, ist Gegenstand der vollzugsfähigen Planfeststellungsbeschlüsse (Bad Vilbel und Frankfurt).«

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Kampf bis zur letzten Instanz

Der Ausbau der Main-Weser-Bahn ist ein Musterbeispiel dafür, wie sich eine Minderheit mit allen Mitteln wehrt. Während Hunderttausend Pendler aus der Wetterau und Mittelhessen, die in Frankfurt arbeiten, auf den Ausbau der Strecke warten, gehen sechs Grundstückseigentümer bis zur letzten Instanz. Egal, was man von ihren Argumenten hält, eines ist klar: Wenn die Bahn bis zum Kasseler Gerichtsentscheid auf den Baubeginn an den umstrittenen Arealen verzichtet, könnte das das Gesamtprojekt zurückwerfen. Denn gegen das Kasseler Urteil dürfte Revision beim Bundesverwaltungsgericht möglich sein. All das bringt weiteren Sand ins Getriebe. Um mehr kann es den juristisch offenbar bestens beratenen Gegnern sowieso nicht gehen, denn seit 2013 (!) ist Vollzug angeordnet, sprich: Die Bahn darf bauen. Schon das juristische Tauziehen um den ersten Ausbau-Abschnitt hat das Projekt gewaltig verzögert – und der Kampf um den Abschnitt bis Friedberg hat noch gar nicht begonnen ...

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