20 Euro pro Kind und Monat
Wer passt auf mein Kind nach Schulschluss am Nachmittag auf? Diese bange Frage müssen sich Eltern oftmals stellen. In Bad Vilbel soll sich das nun ändern durch den »Pakt für den Nachmittag«.
Das soll sich nun ändern, denn die Stadtverordnetenversammlung hat am Dienstag einstimmig den Einstieg in das Betreuungsangebot des Landes beschlossen.
Im Rahmen des »Paktes am Nachmittag« hat das Land Hessen mit den Landkreisen eine Kooperationsvereinbarung zum Ausbau der Ganztagsschulbetreuung geschlossen. Danach verpflichtet sich das Land, für die Betreuungsangebote an fünf Tagen in der Woche bis 14.30 Uhr seinen Beitrag zu leisten. Im Gegenzug verpflichtet sich der Landkreis – im Falle Bad Vilbel der Wetteraukreis – seinen Beitrag für den Zeitraum ab 14.30 Uhr bis 17 Uhr und das auch in den Schul- ferien zu leisten. Da dadurch aber nicht alle Kosten abgedeckt werden und die Eltern den Rest übernehmen sollen, will sich die Stadt an den Kosten beteiligen und zwar mit einem Pauschalbetrag von 20 Euro pro Kind pro Monat.
Bisher hat sich nur eine Grundschule für die Nachmittagsbetreuung bereit erklärt, und zwar die Regenbogenschule in Dortelweil mit einem voraussichtlichen Bedarf von 140 Betreuungsplätzen. Nach dem Beschluss erhalten aber auch andere Schulen den Zuschuss, vorausgesetzt sie beteiligen sich an dem Projekt »Pakt am Nachmittag«.
Sehr kontrovers wurde dann der Antrag der Grünen auf das Verbot von Zirkusauftritten auf städtischem Gelände diskutiert, falls dabei Wildtiere zur Schau gestellt würden. Die Grünen stützten dabei ihren Antrag aber fälschlicherweise auf Paragraf 43a des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung. In diesem Paragrafen wird nur das Halten von Wildtieren durch Privatpersonen untersagt, nicht aber durch Gewerbetreibende, wie etwa ein Zirkus. Um den Antrag nicht gänzlich zurückziehen zu müssen, formulierte Grünen-Sprecher Jens Matthias den Antrag zu Beginn der Debatte noch einmal dahingehend um, dass auf städtischem Grund und Boden grundsätzliche keine Wildtiere zur Schau gestellt werden sollten. Matthias erwähnte dabei einen Vorgang, dass zu Show-Zwecken ein Dompteur eines Zirkus einen Tiger an der Leine durch Massenheim geführt habe. Einigkeit herrschte bei den Sprechern aller Parteien, dass ein derartiges Verhalten nicht hinnehmbar sei. »Allerdings können wir als Stadt kein generelles Verbot erlassen. Das kann in diesem Fall nur der Bund«, klärte Bürgermeister Dr. Thomas Stöhr über die juristischen Möglichkeiten einer Kommune auf. Die Stadt sei als Ordnungsbehörde zur Überwachung des ruhenden Verkehrs ermächtigt. »Wenn ein Elefant allein durch die Stadt läuft, dann ist dafür das Land, also die Polizei, zuständig«, sagte Stöhr.
Grüne ziehen Zirkus-Antrag zurück
Wie schwierig in diesem Bereich auch die Abgrenzung sei, führte FWG-Sprecher Raimo Biere vor: »Auch ein Pferd kann scheuen und auf Menschen losgehen. Sollen deshalb die Pferde bei allen Umzügen künftig fernbleiben?« Und was ist, wenn der Zirkus auf ein Privatgelände ausweicht? Geht dann von ihm keine Gefahr mehr aus, nur weil die Tiere nicht mehr auf öffentlichem Gelände stehen? Auch wenn die Grünen weiterhin verzweifelt versuchten, doch noch zu einem Verbot zu kommen und dafür andere Kommunen wie Karben, Büdingen, Hanau oder Gießen als Beispiel anführten, mussten sie am Ende einsehen, dass eine Mehrheit für ihren Antrag in der Stadtverordnetenversammlung an diesem Abend nicht zu bekommen war. Nachdem sich die Fraktionen von CDU und SPD dann aber doch bereit erklärten, im Ausschuss über das Thema noch einmal beraten zu wollen, zogen die Grünen ihren Antrag zurück.