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Prozess: Kassenwart veruntreut über 16 000 Euro

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Bad Nauheim/Friedberg (lk). »Wenn man so einen Fehler macht, verliert man alles: Die Ehre und das Gesicht vor der Familie und Freunden«, sagte der 40-jährige Angeklagte am Dienstag vor dem Amtsgericht. Der Bad Nauheimer hatte zuvor zugegeben, 2010 als Kassenwart seine in Friedberg ansässige Glaubensgemeinde um rund 16 300 Euro erleichtert zu haben.

Richterin Dr. Gerlinde Kimpel verurteilte ihn wegen Untreue zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Nach einer kurzen Beweisaufnahme und einem Teilgeständnis des Angeklagten zeigte sich die Richterin davon überzeugt, dass die in der Anklageschrift gemachten Vorwürfe zutreffend sind. Demnach hat der Bad Nauheimer irgendwann im Laufe des Jahres 2010 ohne das Wissen des Vorstands in die Vereinskasse seiner Glaubensgemeinde gegriffen und rund 16 300 Euro entwendet. Mit dem Geld sollten private Schulden zurückgezahlt werden. Bis heute hat die Glaubensgemeinschaft das Geld nicht komplett zurückerhalten.

»Ich bereue das alles, es ist mir sehr unangenehm«, sagte der 40-Jährige gefasst. Er erzählte, wie er 2009 in das Amt des Kassenwarts gewählt worden und bald darauf in eine finanzielle Schieflage geraten war. Er habe seiner Familie ein gutes Leben bieten und in eine Immobilie investieren wollen. Doch alles sei anders gelaufen als geplant. Er habe also einige Vorstandsmitglieder gefragt, ob er sich 11 000 Euro aus der Vereinskasse borgen könne, die hätten ihre Zustimmung erteilt. »Das bestreiten die jetzt.

« Ohne die Kenntnis des Vorstands habe er sich zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal 5300 Euro aus der Kasse genommen. Er habe das Geld zurückzahlen wollen, sei sogar bei einem »Kredithai« gewesen. »Es wurde alles immer schlimmer«, sagte der 40-Jährige, der betonte, er wolle die volle Verantwortung für die Tat übernehmen.

Zwei ehemalige Vorstandmitglieder erklärten im Zeugenstand, dass nie ein Darlehn in Höhe von 11 000 Euro für den Bad Nauheimer bewilligt worden sei. Beide verwiesen zudem auf eine vom Angeklagten unterschriebene Erklärung, in der dieser die Schuld auf sich nimmt und sich zur Rückzahlung des Geldes verpflichtet. Oberstaatsanwältin Ute Sehlbach-Schellenberg teilte mit, sie habe keinerlei Zweifel an den Bekundungen der beiden Zeugen. Sie sprach sich für eine siebenmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung aus, zudem solle der Angeklagte das Geld in Raten à 500 Euro zurückzahlen. Damit hat der Bad Nauheimer bereits begonnen, rund 5000 Euro sind laut seiner Aussage bislang abbezahlt.

»Ich weiß, dass ich den größten Fehler meines Lebens gemacht habe«, sagte der Bad Nauheimer, bevor die Richterin ihn zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilte. »Sie hatten die Pflicht, die Vermögensinteressen der Gemeinde zu wahren«, sagte Gerlinde Kimpel zum Angeklagten. Sie habe allerdings den Eindruck, dass die Konsequenzen für den Mann, der kein Mitglied seiner Gemeinde mehr ist, stärker seien, als die Strafe eines deutschen Gerichts es je für ihn sein könne.

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