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Maskenpflicht auf Wochenmarkt
- vonBernd Klühsschließen
Bad Nauheim (pm/bk). Die Maskenpflicht gilt seit Montag im Personennahverkehr, in Läden, Post- und Bankfilialen sowie in Lebensmittelmärkten. Dabei lässt es die Politik allerdings nicht bewenden. Sie hat die Pflicht, eine Schutzmaske zu tragen, auch für Wochenmärkte angeordnet. Bürger, die heute an einem der Stände in der Bad Nauheimer Fußgängerzone einkaufen wollen, sollten daran denken.
»An Marktständen ist Mund-Nasen-Bedeckung Pflicht, wie es die Verordnung der Landesregierung vorschreibt. Der Markt erfreut sich großer Beliebtheit. Obwohl überall auf den Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern hingewiesen wird, kann es manchmal etwas eng werden«, erklärt Bürgermeister Klaus Kreß.