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Bald neues Wahlrecht für den Seniorenbeirat

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Von: Bernd Klühs

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Bad Nauheim (bk). Politik ist meist ein zähes Geschäft. Das gilt auch für Kleinigkeiten, die wahrlich keine weltbewegende Bedeutung haben. Ein Beispiel aus Bad Nauheim ist der städtische Seniorenbeirat, ein Gremium, das beraten darf, aber nicht viel zu melden hat. Vor sechs Jahren hatte die FDP beantragt, allen Bürgern über 65 Jahren, egal welcher Nationalität, das aktive und passive Wahlrecht zu geben.

Bad Nauheimer, die aus der Türkei oder anderen Nicht-EU-Staaten stammen, warten immer noch darauf. Doch jetzt ist ein entscheidender Fortschritt eingetreten.

Die Stadtverordnetenversammlung hat den Magistrat in seiner jüngsten Sitzung beauftragt, die Voraussetzungen für die Wahlrechtsreform zu schaffen. Den Antrag hatte Sinan Sert (SPD) gestellt, der Vorsitzender des Ausländerbeirats ist. Die Interessenvertretung aller ausländischen Bürger Bad Nauheims hatte schon seit Jahren gefordert, dass alle über 65-jährigen Bewohner der Stadt über die Zusammensetzung des Beirats mitbestimmen und auch für das Gremium kandidieren können.

»Sehr viele Organisationen und Kirchengemeinden hatten sich damals unserer Forderung angeschlossen«, sagte Sert. Trotzdem wollte der Seniorenbeirat diesem Verlangen zunächst nicht nachkommen. Nachvollziehbarer Grund: Auch bei der Kommunalwahl dürfen nur Deutsche und EU-Ausländer abstimmen oder sich um ein Mandat bewerben.

Saubere Trennung ist notwendig

Nach etlichen Treffen und Gesprächen hat der Seniorenbeirat laut Sert inzwischen umgedacht. Darauf legten er und andere Politiker viel wert: Dem Gremium dürfe die Änderung nicht aufgezwungen werden, die Initiative müsse aus innerer Überzeugung mitgetragen werden.

Der Umsetzung des Beschlusses stehen allerdings noch juristische Hürden im Weg. Bislang ist das Wahlrecht nämlich in der Geschäftsordnung des Seniorenbeirats festgelegt. Wie sich den Worten von Sert und Stadtverordnetenvorsteher Oliver von Massow (CDU) entnehmen ließ, würde diese Regelung einer juristischen Prüfung nicht standhalten.

»Die Geschäftsordnung bestimmt interne Abläufe einer Organisation, das Wahlrecht ist sauber davon zu trennen«, erläuterte von Massow. Das gilt vor allem deshalb, weil der Seniorenbeirat in der Hessischen Gemeinde-Ordnung - im Gegensatz zum Ausländerbeirat - gar nicht vorgesehen ist.

Deshalb, so Sert, habe er seinen Antragstext geändert und den Auftrag an den Magistrat aufgenommen. Der sei für die Novellierung des Wahlrechts zuständig, vermutlich in Form einer Satzung. Unabhängig davon ändere der Seniorenbeirat zurzeit seine Geschäftsordnung.

Der Antrag Serts wurde vom Parlament einstimmig gebilligt.

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