Änderung an der Fleischtheke im Supermarkt: Was Kunden jetzt wissen müssen
Das Fleisch in der Fleischtheke stammt wider Erwarten meist aus wenig artgerechter Tierhaltung. Künftig will die Bundesregierung darüber aufklären.
Kassel – Um Müll zu vermeiden und auch um das Tierwohl zu unterstützen, kaufen viele Verbraucher ihr Fleisch gern an der Fleischtheke, beispielsweise bei Supermärkten wie Edeka und Rewe. Dieses Fleisch stammt jedoch wider Erwarten meist aus wenig artgerechter Tierhaltung. Darauf will die Ampelkoalition bald aufmerksam machen.
Die Bundesregierung will dazu die Pflicht zur Herkunftskennzeichnung bei Fleisch künftig auch auf unverpackte Ware ausweiten. Damit Verbraucher auch bei loser Ware erfahren können, wo die Tiere aufgezogen und geschlachtet worden sind, bereitet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft zurzeit einen Verordnungsentwurf vor. Dadurch sollen „die bereits geltenden Regeln auf nicht vorverpacktes frisches, gekühltes oder gefrorenes Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch ausgeweitet werden“, heißt es aus dem Ministerium.

Rewe, Edeka & Co.: Fleisch in der Fleischtheke von Änderung betroffen
Bislang schreibt eine EU-Norm vor, dass lediglich die Herkunft von verpackten Frischfleisch gekennzeichnet werden muss. Diese Regelung solle in Deutschland erweitert werden, teilt eine Ministeriumssprecherin mit. Das betrifft somit unverarbeitetes Fleisch, das in der Fleischtheke angeboten wird, beispielsweise in Supermärkten wie Edeka oder Rewe, beim Metzger oder auf dem Wochenmarkt. Bauern- und andere Wirtschaftsverbände fordern seit Längerem eine umfassende Herkunftskennzeichnung für Lebensmittel. Auch im Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien findet sich das Vorhaben. Unklar ist allerdings, wann die erweiterte Kennzeichnungspflicht kommen wird.
Die Herkunftskennzeichnung ist nicht zu verwechseln mit der Tierhaltungs-Kennzeichnung: Die geltende Herkunftskennzeichnung auf jedem verpackten Fleischprodukt besteht aus einem Oval, in dem sich eine Folge von Buchstaben und Zahlen befindet – es erinnernd an ein Autokennzeichen. Das ovale schwarz-weiße Kennzeichen enthält einen dreiteiligen Code:
- Die Abkürzung für das Erzeugerland, beispielsweise DE für Deutschland
- Die Zulassungsnummer des Betriebes, wo das Produkt zuletzt bearbeitet oder verpackt wurde
- Die Abkürzung für die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft, bei deutschen Produkten EG
Tierhaltungsform-Kennzeichnung von Fleisch im Handel
- Haltungsform 1 „Stallhaltung“: Haltungsform 1 steht bei Fleisch von Schweinen, Hähnchen und Kaninchen für die Tierhaltung nach dem gesetzlichen Mindeststandard. Bei Fleisch von Puten, Mast- und Milchrindern sowie Enten zeigt Stufe 1 die branchenübliche Haltung an, weil es für diese Tierarten keine speziellen gesetzlichen Haltungsvorschriften gibt. Zusätzlich müssen die Betriebe an einem Programm zur Qualitätssicherung teilnehmen.
- Haltungsform 2 „StallhaltungPlus“: Mit Ausnahme von Pekingenten und Milchkühen haben die Tiere bei Haltungsform 2 etwas mehr Platz im Stall und zusätzliches Beschäftigungsmaterial. Die Ställe der Enten müssen ab dieser Stufe Tageslicht haben und die Kühe dürfen nicht angebunden sein.
- Haltungsform 3 „Außenklima“: Haltungsform 3 bedeutet, dass die Tiere Kontakt mit dem Außenklima haben, beispielsweise durch eine nach außen offene Stallseite oder in einem überdachten Außenbereich am Stall. Darüber hinaus haben die Tiere – außer Enten – noch mehr Platz im Stall. Zudem ist Futter ohne Gentechnik vorgeschrieben.
- Haltungsform 4 „Premium“: Haltungsform 4 bietet den Tieren einen tatsächlichen Auslauf im Freien und außerdem den meisten Platz im Stall – nur für Pekingenten gibt es in allen 4 Haltungsformen dieselben Vorgaben zum Platz im Stall. Das Futter ist auch in dieser Haltungsform ohne Gentechnik.
- In Stufe 4 ist Bio-Fleisch einzuordnen. Aber auch Fleisch aus konventioneller Tierhaltung findet sich hier, wenn die beschriebenen Anforderungen erfüllt werden.
Das Ministerium hoffe zudem auf eine europäische Regelung, um Herkunftskennzeichnungen EU-weit auf weitere Lebensmittel verpflichtend auszuweiten, wie eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage mitteilt. Zuletzt habe man sich stark gemacht, damit die Europäische Kommission einen angekündigten Entwurf zur Erweiterung der Herkunftskennzeichnung zeitnah vorlege. (cas)