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Facebook-Urteil: Millionen Deutsche können 1.000 Euro Schadensersatz fordern

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Von: Kirsten Pfister

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2021 gab es eine Datenpanne bei Facebook. Davon waren auch Millionen deutsche Nutzer betroffen. Meta soll ihnen dafür jetzt Schmerzensgeld zahlen.

Dortmund – Der Schock am Osterwochenende 2021 bei Facebook-Nutzern war groß. Damals gab es bei der Plattform eine riesige Datenpanne. Über eine halbe Milliarde Datensätze von Nutzerinnen und Nutzern sind öffentlich geworden. Schuld daran war eine Sicherheitslücke. Rund sechs Millionen Deutsche waren davon betroffen. Sie sollen jetzt Schmerzensgeld vom Facebook-Konzern Meta bekommen, wie RUHR24 berichtet.

Nutzerdaten bei Facebook geklaut und veröffentlicht: Gerichtsprozess zu Schmerzensgeld

Unter den im Netz veröffentlichten persönlichen Informationen waren: Mail-Adresse, Geburtstag, Geschlecht, Arbeitgeber, geografischer Standort, Name, Telefonnummer und Beziehungsstatus. Betroffene des Facebook-Leaks erhielten deshalb teilweise riesige Wellen an Spam-Anrufen, SMS und Mails.

Schon damals stand zur Diskussion, ob den sechs Millionen Deutschen ein Schmerzensgeld nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zusteht. Erste Gerichtsurteile bestätigt diesen Anspruch jetzt, berichtet chip.de. 1.000 Euro sollen Betroffene von Meta einfordern können. Ob das tatsächlich so kommen wird, ist aber noch unklar.

Datenpanne bei Facebook 2021: Gericht spricht betroffenen Nutzern 1.000 Euro Schmerzensgeld zu

Beispielsweise das Landgericht Zwickau hatte Facebook in einem Urteil vom 14. September 2022 zur Zahlung von 1000 Euro Schadensersatz verurteilt. Im Oktober hat Meta einen Antrag gegen die Entscheidung gestellt. Mit Erfolg, wie Computer-Bild berichtet.

Denn die Gerichtsurteile sind noch nicht rechtskräftig und Meta hat auch in weiteren Fällen Einspruch eingelegt. Der Konzern kann dann seine Sicht der Dinge darlegen und gegen die bisherigen Urteile vorgehen. Streitpunkte könnten sein, inwiefern es sich wirklich um einen Hacker-Angriff handelt und ob Betroffene nachweisen werden müssen, wie das Leak sie konkret beeinträchtigt hat.

Facebook- und Meta-Grüner Mark Zuckerberg bei einer Konferenz 2022
Facebook-Gründer Mark Zuckerberg und seine Plattform stecken in der Krise. © La Nacion/Imago

Schmerzensgeld von Meta wegen Datenpanne gefordert: Zahlreiche Klagen laufen

Trotzdem sind die jetzt gefällten Urteile ein kurzfristiger erster Erfolg nach zahlreichen Klagen, die gegen Meta gestellt wurden. Viele Betroffene haben sich einer Sammelklage gegen den Facebook-Konzern angeschlossen. Gleichzeitig laufen laut Bild-Computer auch tausende Individualklagen über deutsche Rechtsanwaltskanzleien.

Die Stiftung Warentest hat bereits ein Musterschreiben aufgesetzt, das Betroffene verwenden können, um selbst Schadensersatz von Meta zu fordern. Sie empfehlen außerdem Belege einiger Spam- oder Viren-Mails und Screenshots von unerwünschten SMS anzuhängen, die man in letzter Zeit erhalten hat. Das geht erstmal per Mail. Wenn da nichts zurückkommt, kann es sich rentieren, auf den Postweg umzusteigen. Der Streit um die Zahlung von Schmerzensgeld gehen also weiter.

Daten-Leak bei Facebook: Deutsche können prüfen, ob sie von Panne betroffen waren

Für diejenigen, die bisher noch nicht geprüft haben, ob sie von dem Datenleak bei Facebook betroffen waren, könnte sich das zukünftig also noch lohnen. Facebook selbst hat betroffene Kunden nicht informiert. Sie müssen daher selbst prüfen, ob ihre Daten dabei waren.

Das geht zum Beispiel über den Online-Dienst HPI Identity Leak Checker des Hasso-Plattner-Instituts der Universität Potsdam. Den empfiehlt die Verbraucherzentrale. Dort kann man seine E-Mail Adresse angeben und bekommt dann die Information, ob die Adresse und weitere Daten in fremden Datenbanken vorhanden sind.

Schwarzer Bildschirm mit Icon von der Facebook-App.
Der Streit zwischen Facebook und Nutzern um Schmerzensgeldzahlungen geht weiter. Einige Gerichtsurteile sprechen Betroffenen 1.000 Euro zu. © NurPhoto/Imago

Gerichtsurteile zu geklauten Daten bei Facebook: Nutzer können testen, ob sie Meta verklagen könnten

Ähnlich funktioniert der Sicherheitsdienst Have I Been Pwned . Durch die Angabe der E-Mail Adresse ermittelt der Dienst Informationen über alle Leaks, von denen die Mail-Adresse betroffen war. Darüber hinaus bietet der Online-Dienst dieselbe Funktion auch für Telefonnummern an.

Erscheint dann eine rote Meldung „Oh no – pwned“, dann ist die Nummer Teil eines geklauten Datensatzes. Wird die Seite grün, konnte kein Datenleak gefunden wird. Betroffenen wird auch angezeigt, in welchem Zusammenhang die Daten veröffentlicht wurden (mehr Service-News bei RUHR24).

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