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Klinikum: Sechs Monate Erklärungsfrist für Mitarbeiter

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Gießen (si). Die Mitarbeiter des Universitätsklinikums Gießen und Marburg, die dort schon 2005 (vor der Privatisierung) beschäftigt waren, werden sich voraussichtlich bis Mitte kommenden Jahres entscheiden müssen, ob sie in den öffentlichen Dienst zurückkehren wollen oder nicht.

Das sieht der Gesetzentwurf vor, der jetzt in zweiter Lesung den Landtag passierte. In ihm hat die Landesregierung die Erklärungsfrist von ursprünglich drei auf nun sechs Monate verdoppelt – die einzige Konzession gegenüber dem Ursprungsentwurf. In Kraft treten soll das Gesetz zum Jahreswechsel. Die Koalition von CDU und FDP verteidigte ihre Pläne; die Koalitionsparteien SPD, Grüne und Linke forderten weitergehende Änderungen. Kritik kam auch vom Betriebsrat des Uniklinikums. Ein neues Gesetz muss (wie berichtet) deshalb verabschiedet werden, weil das Bundesverfassungsgericht im letzten Februar die Zwangsüberleitung der Mitarbeiter in das Anfang 2006 privatisierte Haus für verfassungswidrig erklärt hatte.

Die längere Erklärungsfrist sei richtig. In anderen wichtigen Fragen habe sich die Landesregierung jedoch nicht bewegt, sagte der Gießener Betriebsratsvorsitzende Klaus Hanschur der Gießener Allgemeinen Zeitung. Mitarbeitervertretung und auch die Gewerkschaft ver.

di fordern insbesondere, dass das Rückkehrrecht für einen größeren Personenkreis gilt: nämlich auch für die Beschäftigten, die schon zwischen Januar 2001 und Juli 2005 – dem Zeitpunkt der Fusion der Häuser Gießen und Marburg – beim Klinikum gearbeitet haben und in dieser Zeit »freiwillig« aus dem Landesdienst ausgeschieden sind, weil sie beispielsweise nur so tariflich höhergruppiert werden konnten. Die Landesregierung will diese Personen nicht berücksichtigen, sie rechnet mit 3500 Beschäftigten, denen das Rückkehrrecht zusteht. Betriebsrat und Gewerkschaft kommen auf 4500 Betroffene.

Weiterhin gilt, dass die Mitarbeiter bislang nicht wissen, wie sich eine Rückkehr in den öffentlichen Dienst bei ihnen konkret auswirken würde und ob sie sich überhaupt dafür entscheiden sollen (siehe AZ vom 9. November). Jeder Fall müsse einzeln betrachtet werden, sagte Hanschur. Dennoch müssten jetzt Maßstäbe entwickelt werden, an denen sich die Mitarbeiter orientieren könnten. Dazu gebe es bereits eine Arbeitsgruppe, vertreten seien das Land, das Klinikum und die Gewerkschaft.

Näheres werden die Beschäftigten vermutlich bei einer Mitarbeiterversammlung erfahren, die das Klinikum am Montag, den 5. Dezember ausrichtet. Dort wird auch Wissenschaftsstaatssekretär Ingmar Jung erwartet. Eine Betriebsversammlung der Mitarbeitervertretung ist laut Hanschur für Donnerstag, 15. Dezember, geplant. In diesen Tagen soll auch das Gesetz in dritter Lesung verabschiedet werden. In Kraft treten wird es Ende Dezember oder Anfang Januar.

Für die CDU im Landtag verteidigte die Abgeordnete Karin Wolff den Gesetzentwurf als angemessen. Er schaffe für alle Beteiligten »in einem überschaubaren Zeitraum Rechtssicherheit und Rechtsklarheit«, betonte sie. Ihrer Ansicht nach stehen die meisten Mitarbeiter bei ihrem jetzigen Arbeitgeber »in vielerlei Hinsicht besser da«, als wenn sie beim Land beschäftigt wären.

Die Grünen warfen der Regierung dagegen vor, der Entwurf erfülle »gerade so die juristischen Minimalanforderungen«. Das mündliche Versprechen, keine betriebsbedingten Kündigungen auszusprechen, müsse zu einer »echten Beschäftigungsgarantie« werden, forderte die Landtagsfraktion. Unter anderem sollten die Beschäftigten auch bei einer Rückkehr in den Landesdienst weiter am Klinikum arbeiten können.

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