Sportehrenpreis: Nennung bis 1. Juni
(pdw). Der Sportehrenpreis des Wetteraukreises feiert in diesem Jahr sein 20-jähriges Jubiläum. »Mit dem Preis wollen wir Persönlichkeiten des Sports ehren, die sich viele Jahre verdient gemacht ha-ben«, wirbt Landrat Jan Weckler für Vorschläge zum Sportehrenpreis.
Preiswürdig sind Sportler, die über lange Zeit außerordentliche Leistungen mit Vorbildfunktion erbracht und Maßstäbe gesetzt haben. Auch ehrenamtliche Funktionäre im Sport, die sich durch beispielhafte Arbeit im Management des Sports verdient gemacht haben oder ehrenamtliche Mitglieder in Verbänden und Vereinen, die dort mit ihrer Arbeit ohne große öffentliche Darstellung mit außerordentlichem Engagement tätig sind, können mit dem Sportehrenpreis des Wetteraukreises ausgezeichnet werden. Voraussetzung ist, dass sie ihren Wohnsitz oder ihre Wirkungsstätte im Landkreis haben.
Vorschläge können von Personen, Städten, Gemeinden, Organisationen und Verbänden, die im Wetteraukreis ansässig sind, beim Kreisausschuss (u. a. per E-Mail) eingereicht werden. Diese sind bis spätestens 1. Juni an die Adresse strukturfoerderung@ wetteraukreis.de zu richten. Die jeweiligen Vorschläge sind ausführlich zu begründen.
Der Sportehrenpreis ist mit 2500 Euro dotiert und wird im Rahmen einer feierlichen Veranstaltung überreicht. In der Jury vertreten ist auch die WZ.