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Rückrunde ohne Norweger Modell

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Von: Michael Nickolaus

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Im Fußballkreis Friedberg kann in der Rückrunde nicht im Norweger Modell gespielt werden. © Red

Paukenschlag im Fußballkreis Friedberg! In der Rückrunde der laufenden Saison kann nicht mehr im Norwerger Modell (verminderte Zahl an Spielern) gekickt werden.

(mn). Das Verbandssportgericht hat in der vergangenen Woche festgestellt, dass die im Fußballkreis Friedberg angewandten Durchführungsbestimmungen im Widerspruch zu den Regelungen des Hessischen Fußball-Verbandes stehen und damit unwirksam sind. Kurios: In der westlichen Wetterau wird schon seit 2019 nach diesen Bestimmungen gespielt; damals vom Verbandsspielausschuss genehmigt. »Viele Klubs werden in der Rückrunde Probleme bekommen«, glaubt Lars Osadnik, der stellvertretende Kreisfußballwart. Ein Berufungsverfahren der Spvgg. 08 Bad Nauheim gegen ein Urteil des Kreissportgerichts hatte den Stein ins Rollen gebracht.

Das Urteil des Verbandssportgericht traf den Kreisfußballausschuss am Donnerstagabend völlig unvorbereitet. Ausgelöst wurde der Fall durch die Partie zwischen der SG Friedberg/Bad Nauheim II und dem SVP Fauerbach II. Die Gäste hatten beim Heim-Team und der Klassenleiterin das Spiel mit verminderter Spielerzahl zwei Tage vor dem Spiel beantragt. Zum Trainer der Gastgeber war diese Nachricht aber nicht durchgedrungen. Die aufstiegsambitionierte SG trat zu elft an, gewann zweistellig. Gemäß den praktizierten Durchführungsbestimmungen im Kreis wurden Friedberg/Bad Nauheim II die Punkte aberkannt, zudem gab eine Geldstrafe wegen des Einsatzes zweier nicht-spielberichtigter Akteure. Speziell die Begründung dieser Geldstrafe fuchste die SG, die gegen das Urteil Berufung gelegt hat - mit Konsequenzen für den gesamten Fußballkreis. Spielabsagen mangels Personal werden die Folge sein, Rückzüge drohen. »Es ist traurig, dass ein einzelner Verein seine Interessen über die der Gemeinschaft stellt. Ein Klub, der in den vergangenen Jahren selbst von dieser Regelung profitiert hat«, sagt Osadnik. Fußballwart Karl-Ernst Kunkel war »nicht davon ausgegangen, dass man uns einen Betonstein auf die Füße wirft«, und Klaus Häuser, der erstinstanzlich geurteilt hatte, empfindet den »Fall persönlich eine Unfairness ohne Ende.« Vor seinem Urteil habe er extra noch mit der HFV-Rechtsabteilung Rücksprache gehalten.

Er habe das Modell nicht kippen wollen, sagt Peter Schenker, Abteilungsleiter der Spvgg. 08 Bad Nauheim, auf Nachfrage unserer Redaktion. »Uns ging es um die Doppelbestrafung.« Man habe eine Wiederholung des Spiels angestrebt. »Dass das Urteil so ausfällt, konnte ja keiner wissen.« Und noch immer könne man sich mit dem Gegner auf eine verminderte Spielerzahl einigen.

Fußballkreise können für ihre Spieklassen Durchführungsbestimmungen erlassen, sofern diese nicht im Widerspruch zu den HFV-Regularien stehen. 2019 habe man sich bewusst für die bislang praktizierte Variante entschieden und vom Verbandsspielausschuss genehmigen lassen, um es den Vereinen so leicht wie möglich zu machen, erläuterte Osadnik, der damals schon im Kreisfußballausschuss aktiv war. Er wisse, dass auch in anderen Kreisen die HFV-Maßgaben im Sinne der Vereine leicht angepasst worden seien. »Aber, wo kein Kläger, da kein Richter. Was hier passiert ist, ist im Sinne der Solidargemeinschaft einfach nur traurig.«

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