Neue Corona-Regeln für Sport in Hessen
(mos). »Gute Nachrichten in weniger guten Zeiten«, vermeldete der Landessportbund Hessen am Montag: »Sport- und Freizeitstätten bleiben von den Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum unberührt.«
Nach der neuesten, ab dem heutigen Dienstag und bis mindestens 13. Januar gültigen Coronavirus-Schutzverordnung in Hessen dürfen sich im öffentlichen Raum zwar nur noch maximal zehn Personnen treffen. Das gilt aber nicht für Sport- und Freizeitstätten, ebenso wie auch Gastronomie, Hotels, körpernahe Dienstleistungen sowie Geschäfte und Märkte von dieser Regelung ausgenommen sind.
Damit darf der für das Wochenende 8./9. Januar geplante erste Spieltag nach der Feiertagspause im Handball, Basketball und Volleyball wie geplant stattfinden.
Dies führt dann allerdings zu dem Kuriosum, dass sich beispielsweise eine Handball-, Basketball- oder Volleyballmannschaft zwar nicht vor einer Sporthalle versammeln darf, drinnen aber sehr wohl zusammen trainieren und spielen darf.
Generell gilt für das Sporttreiben in Hessen nach wie vor: In Innenräumen gilt die 2G-Pflicht - Sport treiben in Hallen dürfen also nur Geimpfte, Genesene und Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren mit Schülertestheft oder aktuellem Schnelltest. Für das Sporttreiben im Freien gibt es sogar gar keine Einschränkungen.
Neu ist allerdings, Veranstaltungen - und damit auch Sportveranstaltungen - sind ab sofort auf maximal 250 Teilnehmende beschränkt. Bis 100 Personen ist ein Abstands- und Hygienekonzept vorgeschrieben, von 101 bis 250 Personen zusätzlich die 2G-Regel. Damit sind für alle Sportveranstaltungen maximal nur noch 250 Zuschauer erlaubt.
Hinzu kommen jetzt auch noch spezielle Hotspot-Regelungen. Sobald die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 350 liegt, greifen vor Ort zusätzliche Regelungen ab dem nächsten Tag. Dann gilt auch auf den Sportplätzen, in Sporthallen und Fitnessstudios draußen 2G und drinnen die 2G-Plus-Regel.
Dann benötigen also auch Geimpfte und Genesene zum Sporttreiben oder dem Besuch einer Sportveranstaltung in Innenräumen einen tagesaktuellen negativen Conrona-Testnachweis.
Die »Hotspot-Regeln« treten außer Kraft, sobald der Inzidenz-Wert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterhalb der Schwelle von 350 liegt. Die Sieben-Tage-Inzidenz betrug am Montag im Wetteraukreis 155,3.