Neue Corona-Regeln für Wetterauer Amateursportler

Der Trend war seit Wochen erkennbar, am Freitag hat die Sieben-Tage-Inzidenz im Wetteraukreis den Schwellenwert von 35 überschritten - mit weitreichenden Folgen auch für den Amateursport.
Es hört nicht auf. Noch ehe der Sommermonat August endet, müssen sich die Vereine und ihre Mitglieder schon wieder umstellen. Die heimischen Fußballer haben gerade mal einen Spieltag absolviert, Handballer, Tischtennis-Akteure und die meisten anderen Hallensportler stehen erst in den Startlöchern. Da am gestrigen Freitag die Sieben-Tage-Inzidenz in der Wetterau den Wert 35 überschritten hat (37,3), greift das Eskalationskonzept der Hessischen Landesregierung. Der Wetteraukreis hat dazu eine neue Allgemeinverfügung veröffentlicht, die ab heute (Samstag) gilt.
Betreten von Innenräumen nur unter Beachtung der 3G-Regel
Der Einlass in die Innenräume von Sportstätten (Fitnessstudios, Hallenbäder oder Sporthallen) ist also nur mit einem Negativnachweis möglich. Es gilt die 3 G-Regel. Somit stellt sich zunächst die Frage, ob diese Regel auch für die Benutzung von Umkleiden oder Duschen gilt, wenn die eigentliche Sportausübung (bspw. Fußball) im Freien stattfindet. Tatsächlich dürfen Kabinen und Vereinsheime auch nur dann betreten werden, wenn die Personen geimpft, genesen oder getestet sind. Eine Ausnahme könnte hier laut Landessportbund Hessen lediglich ein Einzelner sein, der z. B. während des Trainingsbetriebs die Toilette aufsuchen muss, solange er sich an die AHA-Regelungen (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske) hält. Diese Neuerungen betreffen sowohl den Trainings- als auch den Spielbetrieb, gelten jedoch nicht für den Spitzen- und Profisport.
Am bevorstehenden Wochenende sind vor allem die Fußballer betroffen, aber auch die Tennis-Spieler, die ihre Freiluftsaison zum Ende der Sommerferien fortsetzen wollen. »Leider sind keine Tests zur Eigenanwendung zugelassen, sondern nur die sogenannten Bürgertests«, erklärt Frank Illing zur Praxis des Negativnachweises. »Für Jugendspieler genügt der Nachweis über die in der Schule ausgegebenen Testhefte. Bis zum Beginn des Schuljahres müssten ebenfalls Bürgertests erfolgen«, erklärte der Vorsitzende des Fußball-Verbandsausschusses für Qualifizierung und Vereinsentwicklung weiter.
Zuschauer sind (noch) von neuen Corona-Regeln ausgenommen
Der Hessische Fußball-Verband schlägt den Sportlern die Alternative vor, auf die Nutzung von Umkleiden und Duschen zu verzichten, sollte die Einhaltung der 3 G-Regel nicht möglich sein. Für die Überwachung der Negativnachweise ist beim Spielbetrieb der Heimverein verantwortlich.
Zuschauer bei Sportevents im Freien sind im Wetteraukreis derzeit noch von der 3 G-Regelung ausgenommen, solange sie sich auch tatsächlich im Freien aufhalten. Sollte die Inzidenz jedoch den Wert von 100 übersteigen, gilt die Pflicht zur Erbringung des Negativnachweises bereits für den Zutritt zum Sportgelände. »Die Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb wäre dann nur geimpft, genesen oder getestet möglich«, sagt Illing.
Umfrage unter Hessens Fußballern: 85 Prozent geimpft
Die neuesten Regelungen gelten so lange, bis der Schwellenwert der jeweiligen Stufe fünf Tage in Folge unterschritten wird. Dann können die Beschränkungen ab dem sechsten Tag zurückgenommen werden. »Vor dem Hintergrund der aktuellen Zahlen geht es allerdings nicht nur im Wetteraukreis eher in die andere Richtung (siehe Lokalteil).
Derweil hat der HFV eine eigene Impfstatistik veröffentlicht. Demnach seien 85 Prozent der hessischen Amateure bereits ein- oder zweimal geimpft oder genesen. »Mittlerweile liegen mir relativ valide Daten auf Basis von 56 Vereinen mit 1454 Spielern aus dem Herrenbereich vor«, sagte Illing. »Davon sind 85 Prozent geimpft bzw. genesen und 15 Prozent noch ungeimpft.«