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»2G-plus« ab dem 101. Besucher

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Von: Christoph Sommerfeld

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(cso). Sportveranstaltungen sind nach den neuesten Corona-Regeln auf maximal 250 Zuschauer beschränkt. Der Hygieneplan bei bis zu 100 Besuchern ist obligatorisch. Bei 101 bis 250 Zuschauern ist zusätzlich »2G« zu beachten. Dieser Passus greift allerdings nur für Outdoor-Sport, was in dem Artikel unserer Dienstag-Ausgabe nicht ganz klar wird.

In geschlossenen Räumen ist ab dem ersten Besucher bereits die 2G-Regel anzuwenden. Ab dem 101. Besucher muss zusätzlich ein Negativnachweis nach § 3, Abs. 1, Satz 1, Nr. 3, 4 oder 5 (Schnelltest, PCR-Test oder Testheft) erbracht werden. Es gilt also in Hallen die 2G-plus-Regel. Unsere Meldung aus der Dienstag-Ausgabe sei hiermit korrigiert.

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