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Silvesterparty mit Todesopfer: Pärchen muss hinter Gitter

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Frankfurt (lhe). Nach einer blutigen Silvesterparty mit einem Todesopfer sind ein 56 Jahre alter Pole und seine acht Jahre jüngere Freundin am Freitag vom Landgericht zu je viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Frankfurt (lhe). Nach einer blutigen Silvesterparty mit einem Todesopfer sind ein 56 Jahre alter Pole und seine acht Jahre jüngere Freundin am Freitag vom Landgericht zu je viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Schwurgerichtskammer ging von gefährlicher Körperverletzung aus. Bei der Silvesterparty zum Jahreswechsel 2007/08 in einer Gartenlaube in Frankfurt war ein 42 Jahre alter Pole misshandelt und mit 21 Messerstichen getötet worden.

Das Gericht habe während der acht Verhandlungstage erfolglos versucht, »Licht in das neblige Dunkel« um den gewaltsamen Tod des Polen zubringen, sagte Vorsitzender Richter Klaus Drescher zu Beginn der Urteilsbegründung. Es könne nicht festgestellt werden, wer von den Partygästen dem Opfer die Stiche zugefügt habe. Deshalb komme lediglich die Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung »durch Unterlassen« in Betracht. Die beiden Verurteilten hätten es verhindert, dass Passanten einen Rettungswagen für den stark blutenden Mann alarmierten. Darüber hinaus hätten sie die Messerstiche des jeweils anderen verhindern müssen.

Das Pärchen hatte während des Prozesses geschwiegen. Die Frau hatte bereits in ihrer litauischen Heimat eine mehrjährige Haftstrafe wegen eines Tötungsdelikts erhalten. Auch dass sie wegen Totschlagsverdachts in anderer Sache in Offenbach zumindest einige Zeit in Untersuchungshaft gesessen habe, spreche gegen sie, hieß es im Plädoyer der Anklagevertreterin. Die Staatsanwaltschaft, die in ihrem Plädoyer neun und elf Jahre Haft wegen Totschlags gefordert hatte, wird möglicherweise Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Ein dritter Angeklagter, der bei der Feier ebenfalls dabei war, wurde freigesprochen.

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