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AWO-Affäre um Peter Feldmann: Staatsanwaltschaft terminiert Strafverfahren

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Von: Tobias Utz

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Frankfurts scheidender OB Peter Feldmann muss sich vor Gericht wegen des Verdachts der Vorteilsnahme verantworten. (Archivfoto)
Frankfurts scheidender OB Peter Feldmann muss sich vor Gericht wegen des Verdachts der Vorteilsnahme verantworten. (Archivfoto) © Michael Schick/Imago

Nur kurz nach seinem angekündigten Rücktritt terminiert die Staatsanwaltschaft Frankfurt das Strafverfahren gegen OB Peter Feldmann.

Update vom Mittwoch, 06. Juli, 10.40 Uhr: Nur einen Tag nach seinem für Januar angekündigten Rücktritt als Oberbürgermeister von Frankfurt hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt das Strafverfahren gegen Peter Feldmann terminiert. Der Vorwurf: Vorteilsnahme.

Die Verhandlung ist öffentlich. „Es dürfen nur so viele Zuschauer in den Zuschauerbereich des Verhandlungssaals eingelassen werden, wie Sitzplätze zur Verfügung stehen. Der Zuschauerraum des Verhandlungssaals wird spätestens 30 Minuten vor Verhandlungsbeginn geöffnet“, teilte die Staatsanwaltschaft Frankfurt mit. Die Verhandlungstage finden an folgenden Tagen im Landgericht Frankfurt, Stock E, Raum 8 statt, jeweils ab 9.30 Uhr statt.

Frankfurt: AWO-Affäre: Anklage zugelassen – OB Feldmann reagiert

+++ 15.45 Uhr: OB Peter Feldmann hat am Montagnachmittag auf die Nachricht, dass die Anklage gegen ihn in der AWO-Affäre zugelassen wurde, umgehend reagiert. „Endlich: Jetzt können die maßlosen Anschuldigungen geklärt werden. Ich glaube an Fairness im Rechtsstaat. Deshalb bin ich fest davon überzeugt, vor Gericht meine Unschuld beweisen zu können. Das Verfahren wird zeigen, dass die Vorwürfe gegen mich ohne Substanz sind. Ich kann guten Gewissens sagen: Mein Wohlwollen ist nicht käuflich. Dieser Satz gilt ohne Fußnoten“, hieß es.

OB Feldmann
Peter Feldmann, Oberbürgermeister von Frankfurt. © rheinmainfoto / Imago Images

Erstmeldung vom Montag, 30. Mai, 15.00 Uhr: Frankfurt – Die Anklage gegen den Frankfurter Oberbürgermeister Peter Feldmann wurde von der Großen Kammer des Landgerichts Frankfurt zugelassen. Feldmann wird des „Verdachts der Vorteilsnahme“ beschuldigt.

OB Peter Feldmann – Eine Chronik

„Dem Angeklagten wird zur Last gelegt, dass seiner damaligen Lebensgefährtin im Frühjahr 2014 auf Grund seiner Amtsstellung als Oberbürgermeister und mit seiner Kenntnis durch eine seinerzeit Verantwortliche des Kreisverbandes der Arbeiterwohlfahrt Frankfurt (AWO) die Einstellung als Leiterin einer Kindertagesstätte zugesagt und ohne sachlichen Grund ein übertarifliches Gehalt und die Stellung eines Dienstwagens gewährt worden sein soll“, heißt es in einer Mitteilung des Landgerichts, die unserer Redaktion vorliegt.

OB Peter Feldmann: Anklage wegen AWO-Affäre zugelassen

Zudem „soll die AWO den Angeklagten im Wahlkampf 2018 durch Einwerbung von Spenden unterstützt haben.“ Im Gegenzug sollen die Interessen der Arbeiterwohlfahrt „wohlwollend berücksichtigt“ worden sein, so das Landgericht. Bislang ist unklar, wann der Fall verhandelt wird.

Zuletzt stand Feldmann allerdings nicht aufgrund der AWO-Affäre in der Kritik: Der Frankfurter OB fiel durch einen sexistischen Kommentar im Flugzeug und sein Verhalten auf der Europapokal-Party von Eintracht Frankfurt auf.

Anschließend erklärte der Frankfurter Oberbürgermeister, dass er nicht zurücktreten werde. Er werde allerdings Konsequenzen ziehen, so Feldmann (tu)

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