»Ausdrücklich auch Sparvorschläge erwünscht«
Frankfurt (pia). Der Magistrat hat die Einführung eines Bürgerhaushalts für die Stadt beschlossen.
Frankfurt (pia). Der Magistrat hat am Freitag die Einführung eines Bürgerhaushalts für die Stadt beschlossen. »Wir wollen die Frankfurter Bürgerinnen und Bürger an der Zukunftsgestaltung unserer Heimatstadt aktiv beteiligen und Raum für neue, kreative Ideen schaffen«, sagte Stadtkämmerer Uwe Becker nach dem Beschluss des Magistrats über seine Vorlage. Zugleich gehe es nicht nur darum, die Bürgerschaft über Ausgaben mitentscheiden zu lassen, sondern Verständnis für die Finanzsituation der Stadt insgesamt zu wecken. »Es sind ausdrücklich auch Sparvorschläge erwünscht«, betonte der Kämmerer.
Becker: »Wollen keine Alibiveranstaltung«
Der Bürgerhaushalt sieht ein zweistufiges Verfahren der Bürgerbeteiligung vor. In der ersten Phase geht es darum, Anregungen, Ideen und Vorschläge für die Haushaltsplanung abzufragen, um Hinweise auf die Präferenzen der Bürger zu gewinnen. Die Vorschläge können von allen Personen mit Wohnsitz in Frankfurt - unabhängig vom Alter oder der Staatsangehörigkeit - eingereicht werden. Äußerungen sind zu allen Bereichen des Haushalts erwünscht. Auf eine Vorauswahl von Themen wird verzichtet, vielmehr sollen sich die Bürger zu allem äußern können, was sie bewegt.
»Wir wollen einen Bürgerhaushalt, der seinen Namen verdient, und nicht nur eine Alibiveranstaltung«, hob der Kämmerer hervor. »Deshalb wollen wir keine thematische Einschränkung, sondern den Haushalt in seiner ganzen Breite zur Diskussion stellen. Ich setze auf den Ideenreichtum unserer Frankfurter/innen und möchte die Menschen schon jetzt dazu aufrufen, sich am Bürgerhaushalt zu beteiligen«, so Becker. Wie dies im Einzelnen möglich sein wird, soll eine umfangreiche Informationskampagne vermitteln, zu der auch Bürgerversammlungen gehören werden, und die als Auftakt des Bürgerhaushaltes 2011 starten soll.
Modell greift erstmals beim Etat 2013
Aufgrund der umfangreichen Vorarbeiten bei der Aufstellung eines Haushaltes, ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erstmals zum Haushalt 2013 vorgesehen. Für das Beteiligungsverfahren am Bürgerhaushalt soll ein eigenes Internetportal eingerichtet werden. Zusätzlich soll es auch möglich sein, sich per Telefon, Fax und Briefpost am Verfahren zu beteiligen. Hierzu wird ein Antwortbogen analog zur Internet-Eingabemaske erstellt. Das Internetportal bietet technisch die besten Möglichkeiten der Beteiligung, da auch ein Überblick über alle vorliegenden Vorschläge dargestellt werden kann.
Hierdurch wird es möglich, die Vorschläge von den Teilnehmer unmittelbar zu bewerten und zu kommentieren. Dadurch ergeben sich weitere wichtige Hinweise auf die Bürgerpräferenzen und eine Priorisierung der eingereichten Vorschläge durch die teilnehmenden Personen.
Im Anschluss wird eine noch zu definierende Anzahl an Vorschlägen durch die Verwaltung im Hinblick auf ihre Durchführbarkeit und auf die finanziellen Auswirkungen bewertet. Die geprüften Vorschläge werden in der zweiten Phase der Bürgerbeteiligung einem ausgewählten Kreis von Bürger/innen zur Bewertung vorgelegt. Dieses Bewertungsgremium soll auf der Basis einer Zufallsauswahl aus der Einwohnerschaft der Stadt gebildet werden. Mit Hilfe der Zufallsauswahl durch persönliche und nicht übertragbare Einladungen soll sichergestellt werden, dass die Teilnehmenden überwiegend neutral im Hinblick auf die eingereichten Vorschläge sind. Bei einer hinreichend großen Anzahl von Einladungen werde auch eine Repräsentativität erreicht. Insbesondere biete die Zufallsauswahl aber den Vorteil, dass die Einflussnahme von Interessengruppen eingeschränkt werden könne.
Die Teilnehmer/innen des Bewertungsgremiums erhalten zunächst eine Einführung in die Haushaltslage der Stadt und das Verfahren des Bürgerhaushalts. Anschließend werden die Vorschläge in mehreren - von externen Beratern moderierten - Workshops bewertet.
Dabei sollen die Vorschläge ausgewählt werden, deren Einbringung in den Haushalt 2013 empfohlen wird. Abschließend arbeitet der Magistrat die im Bürgerbeteiligungsverfahren ausgewählten Vorschläge in den Haushaltsentwurf ein, der dann von der Stadtverordnetenversammlung beraten und beschlossen wird.
Stimmt nun auch die Stadtverordnetenversammlung dem Vorhaben zu, kann mit der Umsetzung begonnen werden.