Anklage wegen des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion sowie wegen Diebstahls und Sachbeschädigung hat jetzt die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt gegen einen 39-jährigen polnischen Staatsangehörigen beim Landgericht Große Strafkammer in Darmstadt erhoben. Dem Angeschuldigten wird zur Last gelegt, am 10. November 2016 in Bad Vilbel und am 18. Dezember 2016 in Bürstadt Geldausgabeautomaten gesprengt und aus den beiden Automaten insgesamt 314 455 Euro gestohlen zu haben.
Hierzu soll der Angeschuldigte gemeinsam mit bislang unbekannten Komplizen jeweils aus zwei Gasflaschen ein hochexplosives Gasgemisch in den Geldausgabeschacht der beiden Automaten eingeführt und mittels eines Zündkabels zur Explosion gebracht haben. Die Anwohner rund um den Niddaplatz in Bad Vilbel waren damals von einem lauten Knall aus dem Schlaf gerissen worden.
Drei maskierte Täter
Bei der Sprengung des Geldausgabeautomaten in Bad Vilbel erbeuteten die drei maskierten Täter insgesamt 153 020 Euro. An dem Geldausgabeautomaten, dem Gebäude und den im Haus befindlichen Geschäften entstand ein Sachschaden in Höhe von etwa 50 000 Euro. Der Angeschuldigte und seine Komplizen sollen zur Flucht ein mit gefälschten Kennzeichen versehenes Fahrzeug genutzt haben, das im Zuge der polizeilichen Fahndung im Frankfurter Stadtteil Harheim gefunden und sichergestellt worden war.
In Karlsruhe in Untersuchungshaft
Bei der Sprengung des Geldausgabeautomaten am 18. Dezember in Bürstadt erbeuteten die Täter 161 435 Euro. An diesem Gerät entstand ein Sachschaden von etwa 25 000 Euro. Im Zuge der Ermittlungen ergaben sich schließlich Hinweise auf den Angeschuldigten, der sich seit dem 18. April 2018 aufgrund eines Strafverfahrens der Staatsanwaltschaft Karlsruhe in Untersuchungshaft befindet. Das dortige Strafverfahren betrifft laut Staatsanwaltschaft gleichgelagerte Delikte. Im Juli 2018 wurde dort Anklage gegen ihn erhoben.
Wann der Prozess beginnt, steht laut Oberstaatsanwalt Alexander Badle, dem Sprecher der Frankfurter Staatsanwaltschaft, noch nicht fest.