Darum könnte es für Sie unangenehm werden, wenn Sie nachts die Rollläden schließen

Kaum verschwindet die Sonne, werden schon die ersten Rollläden heruntergelassen - wer das allerdings zu spät macht, könnte den Groll des Nachbars auf sich ziehen.
Schließlich gilt nach 22 Uhr die Nachtruhe - und das Herunterlassen des Rollos kann schon mal ziemlich laut ausfallen. So ärgerte sich ein Anwohner vor einigen Jahren über seinen Nachbarn, der seine Außenjalousie stets während der Ruhezeit von 22 Uhr bis 6 Uhr morgens schloss.
Durch die Geräuschkulisse wurde jeden Abend das Kind aus dem Schlaf gerissen. Deshalb zog der lärmgeplagte Anwohner sogar bis vor das Amtsgericht in Düsseldorf.
Rollläden regelmäßig während der Nachtruhe geschlossen – so urteilte ein Gericht
Dort stellte sich das Gericht jedoch auf die Seite des Nachbarn: Man könne einem Mieter nicht vorschreiben, wann dieser seine Räume verdunkelt, hieß es im Urteil von 2010 (Az. 55 C 7723/10). Dass die Rollläden benutzt werden, gehöre demnach zum normalen Gebrauch einer Wohnung und es wäre nur natürlich, dass dieser auch nach 22 Uhr noch getätigt wird.
Trotzdem sollten Mieter, die Ihre Jalousien recht spät schließen, darauf achten, dies leise zu tun. Wer seine Rollläden absichtlich regelmäßig herunterkrachen lässt, kann vom Vermieter abgemahnt werden.
Passend dazu: Wer muss eigentlich Fenster, Rollläden und Jalousien von außen reinigen? Oder: Lärm in der Nachbarschaft: Was kann ich tun?
fk