Neun Irrtümer, die Mieter und Vermieter kennen sollten

Wenn die Zusage zur Traumwohnung ins Haus flattert, ist die Freude groß - und der Umzugsstress beginnt. Was es auf dem Wohnungsmarkt zu beachten gibt:
Was sind meine Rechte und Pflichten als Mieter und wie groß ist eigentlich das Mitspracherecht eines Vermieters?
Für alle, die derzeit auf Wohnungssuche sind, räumt Gamal Moukabary, Gründer und Geschäftsführer von bonify, mit zehn Irrtümern zum Mieten und Vermieten auf:
Ist bei Schimmel der Mieter verantwortlich?
In Wohnungen, vor allem in Altbauwohnungen, tritt nicht selten irgendwann ein Problem mit feuchten Wänden oder Schimmel auf. Der Vorwurf von Vermietern lautet dann oft, dass die Mieter nicht regelmäßig lüften würden.
Laut Mieterverein haben Feuchtigkeitsflecken und Schimmel in den meisten Fällen bauliche Ursachen. Vermieter sind hier angehalten, den Schaden professionell begutachten und beheben zu lassen.
Partys werden doch wohl erlaubt sein?
Leider ist dem nicht so: Ab 22 Uhr ist offiziell Nachtruhe, das ist nun einmal Fakt. Kein Mieter muss Partykrach dulden. Aber wer seine Party vorher ankündigt und mit seinen Nachbarn ein angenehmes Verhältnis pflegt, hat in der Regel gute Chancen auf eine entspannte Sause.
Ist Untervermietung möglich?
Vor allem in Zeiten von Airbnb und anderen Anbietern ist dieser Punkt hochaktuell. Jedoch wird ohne ausdrückliche Erlaubnis des Vermieters daraus nichts. Es ist sogar möglich, dass eine Kündigung ins Haus flattert, wer Untermieter ohne Erlaubnis bei sich wohnen lässt (§543 Abs. 2 Nr. 2 BGB). Die Regelungen zwischen den einzelnen Bundesländern zur Untervermietung variieren hierbei. In Berlin ist es beispielsweise verboten, eine komplette Wohnung an Touristen zu vermieten.
Dieser Zettel entlarvt das eklige Verhalten eines Nachbarn.
Lebt ein Mieter aber selbst in der Wohnung, die er oder sie untervermieten möchte, darf ein Teil des Wohnraumes (aber nicht über 50 Prozent) vermietet werden. Grundsätzlich ist zwischen “Wohnraumzweckentfremdung - dazu gehören Fälle, in denen Geld mit der Vermietung verdient wird und Vermieterzustimmung, bei der es nur darum geht, ob ein Freund in der eigenen Wohnung unterkommt, zu unterscheiden.
Ohne Kündigungsfrist aus dem Mietvertrag kommen?
Der Glaube, dass eine Entlassung aus dem Mietvertrag ohne Kündigungsfrist möglich ist, sofern drei Nachmieter gestellt werden, hält sich weiterhin fest. Tatsächlich ist aber kein Vermieter dazu verpflichtet. Rechtlich gesehen müssen Mieter die dreimonatige Kündigungsfrist einhalten.
Ist Mietminderung bei Mangelwirtschaft möglich?
Meistens gehen Mieter hier noch viel zu zögerlich vor. Sind in der Wohnung Mängel oder Schäden vorhanden, um die sich der Vermieter nicht kümmert, hat der Mieter das Recht auf Mietminderung (§ 543 BGB). Die örtlichen Mietervereine geben Auskunft über die empfohlenen bzw. marktüblichen Prozentangaben Mietminderungen.
Entscheidet der Vermieter, ob ich ein Haustier haben darf?
Hier ist die Sachlage von Fall zu Fall unterschiedlich. Der Vermieter hat kein Recht, ein generelles Tierverbot im Mietvertrag zu verhängen. Kleintiere wie Vögel, Fische, Meerschweinchen etc. sind immer erlaubt. Der Bundesgerichtshof hat vor kurzem entschieden, dass auch das grundsätzliche Verbot von Hunden und Katzen in der eigenen Wohnung nicht mehr zulässig ist (BGH, Az. VIII ZR 168/12).
Makler packen aus: So kurios geht es in ihrem Job zu.
Wer keine Miete zahlt, fliegt raus?
Das ist nicht richtig! Ist ein Mieter mit seiner Miete im Rückstand und der Vermieter kündigt ihm kurzfristig, darf der Vermieter die Wohnung dennoch nicht räumen lassen. Aber: Zieht der Mieter nicht freiwillig aus, muss dieser sich auf einen langwierigen Prozess einstellen. Letzten Endes kann der Vermieter mit einem anschließenden Räumungsurteil den säumigen Mieter herausklagen (§543 BGB).
Muss die Wohnung zum Auszug gestrichen werden?
Klar ist: sind die Wände in der Wohnung bunt bemalt, sollten Mieter diese in neutralen Farben streichen, wenn sie ausziehen. Jedoch ist kein Mieter verpflichtet, die ganze Wohnung Weiß zu streichen, wenn der Auszug bevorsteht. Genauso unzulässig sind Klauseln, nach denen bestimmte Räume nach einer gewissen Anzahl von Jahren renoviert werden müssen. Auch die Tapeten zu entfernen oder Fenster und Türen zu streichen, ist beim Auszug nicht erforderlich.
Kaution zurück - aber erst nach einem Jahr?
Ist die Wohnung geräumt und das Mietverhältnis beendet, ist klar, dass Mieter so schnell wie möglich die Kaution zurückerstattet haben wollen. Rechtlich gesehen, muss der Vermieter innerhalb einer Frist von drei bis sechs Monaten seine möglichen Ansprüche an die Kaution geltend machen. Sind noch Mietzahlungen oder notwendige Schönheitsreparaturen fällig, kann der Vermieter den entsprechenden Betrag einbehalten.
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sca