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Kontaktbeschränkungen und Böllerverbot: Welche Coronaregeln sollten Haushalte für Silvester 2021 kennen?

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Von: Sophie Waldner, Janine Napirca

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Die Corona-Pandemie hat die Bundesrepublik weiterhin fest im Griff. In einem Gipfeltreffen haben Bund und Länder neue Regeln beschlossen – auch Silvester betreffend.

Bereits im letzten Jahr gab es scharfe Vorschriften für Silvester und Neujahr, immerhin befand sich Deutschland damals im sogenannten harten Lockdown. Hauptsächlich hatte dieser die Geschäfte betroffen, die geschlossen werden mussten. Im Zuge dessen wurden aber auch zunächst gelockerte Vorschriften für den Jahreswechsel wieder zurückgenommen. Der Beschluss vom 13. Dezember 2020 sah vor, dass am Silvester- und Neujahrstag bundesweit ein An- und Versammlungsverbot gilt. Darüber hinaus wurde der Verkauf von Pyrotechnik generell verboten.

Bestehen diese Regelungen auch in diesem Jahr? Bund und Länder haben sich am 21. Dezember 2021 erneut zusammen gesetzt und Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Pandemie auf den Weg gebracht.

Böllerverbot an Silvester 2021: Was gilt im heimischen Garten?

Zunächst sollte gesagt sein: Auch im Jahr 2022 gelten die Bestimmungen, wie wir sie aus 2020 kennen. Das heißt konkret: am Silvester- und Neujahrstag* gilt ein bundesweites An- und Versammlungsverbot. In dem Beschluss vom 2. Dezember 2021 heißt es außerdem: „Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen.“ Doch was heißt das für den heimischen Garten oder die Hofeinfahrt? Tatsächlich kommt es hier auf die entsprechenden Regelungen der jeweiligen Bundesländer an. Bisher gibt es aber nur vereinzelt Verbote, was das Böllern in der Nähe von Innenständten angeht.

Weiterhin heißt es in dem Beschluss vom 21. Dezember 2021: „Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen sind in der gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten“. Ein Versammlungsverbot an Silvester sowie an Neujahr wurde bereits beschlossen, ebenso wie das Verbot, Feuerwerkskörper zu verkaufen. Außerdem wird dringend geraten, auf privates Feuerwerk aus Restbeständen zu verzichten, um das ohnehin schon sehr belastete Gesundheitssystem nicht noch zusätzlich durch Verletzungen aufgrund von Raketen oder Böllern zu beanspruchen.

Kontaktbeschränkungen: Darf Silvester 2021 zu Hause gefeiert werden?

Ab dem 28. Dezember 2021 sind Treffen für Geimpfte und Genesene nur noch mit insgesamt maximal zehn Personen gestattet. Davon ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahre. Die Regierung empfiehlt außerdem, sich vorsorglich vor Zusammenkünften, vor allem wenn ältere Personen dabei sind, testen zu lassen. Sobald eine ungeimpfte bzw. nicht-genesene Person dabei ist, gelten weitere Beschränkungen.

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Kleiner Junge schaut einem Bodenfeuerwerk auf der Straße zu.
Auch an Silvester 2021 gibt es einige Regeln im Zuge der Corona-Pandemie zu beachten. © Marius Schwarz/Imago

Wie gestalten sich diese Beschränkungen? „Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken.“ Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres. Und als ein Haushalt gelten demnach „Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft“, auch dann, wenn sie einen unterschiedlichen Wohnsitz haben. (swa) (jn) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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