Omikron auf dem Vormarsch: Diese Länder verlangen jetzt auch von Geimpften einen Corona-Test

Die Omikron-Variante hat dafür gesorgt, dass viele Länder Europas ihre Einreise-Regeln verschärft haben. Bei manchen gilt jetzt eine Testpflicht für Geimpfte.
Vollständig geimpft zu sein, brachte in den letzten Monaten viel Reisefreiheit ein. Mit dem Auftreten der Omikron-Variante hat sich das aber geändert. Zahlen aus Großbritannien zeigen, wie rasant sich die neue Mutation ausbreitet – was auch daran liegt, dass sowohl Ungeimpfte als auch Geimpfte sich infizieren. Wissenschaftler und Mathematiker berechneten, dass die Übertragungsrate von Omikron dreimal so hoch sei wie bei Delta. Daher haben viele Länder als Vorsichtsmaßnahme nun auch eine Testpflicht für Geimpfte eingeführt. Hier eine Übersicht:
Urlaub in Europa: In diesen Ländern gilt auch für Geimpfte eine Corona-Testpflicht
- Portugal: Seit dem 1. Dezember ist die Einreise nach Portugal* nur noch mit einem negativen Corona-Testergebnis möglich. Auch Geimpfte und Genesene müssen entweder einen PCR- (maximal 72 Stunden alt) oder einen Antigen-Schnelltest (maximal 48 Stunden alt) vorlegen. Kinder unter 12 Jahren sind von der Regel ausgenommen. Die Maßnahme gilt vorerst bis zum 9. Januar. Bei der Einreise über den Luftweg braucht es zudem eine ausgefüllte elektronische Reiseanmeldung (Passenger Locator Card).
- Irland: Auch Irland hat am 1. Dezember eine Testpflicht für Geimpfte und Genesene eingeführt: Sie müssen neben ihrem Impfzertifikat einen negativen PCR-Test, der maximal 72 Stunden zurückliegt, oder einen Antigen-Schnelltest, der maximal 48 Stunden alt ist, bei der Einreise vorweisen. Ungeimpfte oder Nicht-Genesene dürfen nur mit einem PCR-Test einreisen. Ausgenommen sind Kinder unter 12 Jahren. Außerdem benötigen alle Einreisenden ein digitales Einreiseformular.
- Schweiz: Alle Einreisenden müssen seit dem 4. Dezember einen negativen PCR-Test – maximal 72 Stunden alt – vorlegen, und zwar unabhängig vom Herkunftsgebiet, Transportmittel und Impfstatus. Zwischen dem vierten und siebten Tag nach der Einreise muss ein weiterer Test vorgenommen werden – hier sind sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests erlaubt. Außerdem müssen alle Einreisenden eine sogenannte „Passenger Locator Form“ ausfüllen. Eine Ausnahme für die Test- und Meldepflicht gilt für Reisende aus grenznahen Regionen wie Bayern und Baden-Württemberg.
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- Italien hat die allgemeine Testpflicht für alle Reisenden am 16. Dezember eingeführt. Damit müssen auch Geimpfte und Genesene fortan bei der Einreise einen negativen PCR-Test, der maximal 48 Stunden alt ist, oder einen negativen Antigen-Schnelltest, der maximal 24 Stunden alt ist, vorzeigen. Ungeimpfte brauchen ebenfalls einen negativen Test, müssen sich aber grundsätzlich nach der Einreise für fünf Tage in Quarantäne begeben. Eine Ausnahme gilt für Kinder unter sechs Jahren. Alle Einreisenden müssen das Online-Formular ausfüllen. Die Maßnahme gilt vorerst bis zum 31. Januar.
- Griechenland: Ab dem 19. Dezember gelten auch für die Griechenland-Einreise verschärfte Maßnahmen. Die Regierung hat eine Testpflicht für alle Reisenden unabhängig vom Impfstatus beschlossen. Der negative PCR-Test darf bei der Einreise nicht älter als 48 Stunden sein. Zudem müssen sich Reisende spätestens am Tag der Ankunft elektronisch anmelden.
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