Herbst-Urlaub in Deutschland: Es gelten andere Corona-Regeln als im Sommer
Der Herbst rückt näher und damit auch die von der Bundesregierung geplanten Verschärfungen der Corona-Regeln. Darauf müssen Sie beim Reisen achten.
Während der Sommerferien mussten Bundesbürger sowohl im Ausland als auch in Deutschland kaum noch auf Corona-Regeln achten – und das, obwohl die Inzidenz höher liegt als im Vorjahr. Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) rechnet allerdings damit, dass sich die Lage im Herbst wieder verschlechtert und die Fallzahlen aufgrund der Omikron-Subvariante BA.5 weiter ansteigen. „Es wird dann zu Ausfällen in den Betrieben und der kritischen Infrastruktur kommen, etwa in Krankenhäusern“, sagte er laut der Deutschen Presse-Agentur gegenüber der „Welt am Sonntag“. Verstärkt würde dies dadurch, dass der Aufenthalt in Innenräumen bei kühleren Temperaturen wieder zur Regel werde. Daher hat der Bundestag einen neuen Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen beschlossen. In anderen Ländern sieht man die Situation lockerer – viele haben für den Herbst keine großen Veränderungen geplant.

Corona-Regeln im Herbst: Maskenpflicht im Fernverkehr in Deutschland
Die bisherigen Rechtsgrundlagen im Infektionsschutzgesetz für die Corona-Schutzmaßnahmen sind bis 23. September befristet. Ab dem 1. Oktober werden diese von Anschlussregeln abgelöst, welche bis zum 7. April 2023 gelten sollen. Darin ist bundesweit eine Maskenpflicht im öffentlichen Personenfernverkehr vorgesehen. Die geplante Maskenpflicht im Flugzeug wurde hingegen auf Drängen der FDP gestrichen. Außerdem soll eine Masken- und Testpflicht für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gelten. Die Länder können zudem entscheiden, ob sie noch weitere Maßnahmen ergreifen wollen: So ist auch eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr möglich. Wer verreist, muss sich also wieder über die Corona-Regeln in dem jeweiligen Bundesland informieren.
Restaurants, Kultur und Freizeit: Die Corona-Maßnahmen für den Herbst
Um das Beste aus einer Reise zu machen, dürfen Besuche in Museen, Gaststätten oder Konzerte nicht fehlen. Auch hier sind ab Herbst wieder verschärfte Corona-Regeln möglich: Es ist den Ländern überlassen, ob sie eine Maskenpflicht für Innenräume, Restaurants oder Kultur- und Sportveranstaltungen vorschreiben. Es soll aber Ausnahmen geben: Wer einen Test vorlegt, braucht keine Maske zu tragen. Das kann optional von den Bundesländern auch auf Personen ausgeweitet werden, die in den letzten drei Monaten frisch geimpft wurden oder von einer Covid-Erkrankung genesen sind.
3G-Nachweis bei Einreise nach Deutschland kehrt vorerst nicht zurück
Im Juni wurde der 3G-Nachweis für Einreisende oder Reiserückkehrer nach Deutschland fürs Erste ausgesetzt. Eigentlich sollte die entsprechende Verordnung Ende August auslaufen – das Bundeskabinett hat allerdings beschlossen, sie bis zum 30. September zu verlängern. Das heißt, Reiserückkehrer müssen keinen Nachweis über eine Impfung, Genesung oder Testung vorlegen, wenn sie nach Deutschland einreisen. Einzige Ausnahme ist eine Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet: Dann müssen sich die betroffenen Personen in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Außerdem braucht es eine digitale Einreiseanmeldung sowie einen maximal 48 Stunden alten, negativen PCR-Test. Aktuell ist aber kein Land als Virusvariantengebiet eingestuft.
Wie angespannt wird die Corona-Lage im Herbst 2022 in den deutschen Krankenhäusern? Eine Münchner Expertin nimmt Stellung.