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Unternehmen wollen wegen Energiekrise sparen: Darf das Weihnachtsgeld dann gestrichen werden?

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Von: Carina Blumenroth

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Zu Krisenzeiten ist vieles anders – das Geld sitzt bei einigen nicht mehr so locker, wie bisher. Unternehmen versuchen auch zu sparen.

Der Strom wird teurer und das Heizen auch – viele Unternehmen haben jetzt mehr Betriebskosten zu verbuchen als noch vor einigen Jahren. Da sind Punkte, an denen man einsparen kann, für alle gut – nicht nur einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer achten so gut es eben geht darauf, auch die Unternehmen sind davon betroffen. Wenn allerdings ein Weihnachtsgeld in den letzten Jahren gezahlt wurde, kann das jetzt aufgrund der Energiekrise gestrichen werden? Einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer fragen sich, ob das Weihnachtsgeld mit dem Gehalt auch in diesem Jahr auf dem Konto landet.

Weihnachtsgeld – das Extra-Geld, das einige einplanen

Ein Frau bestellt online, sie hat ihre Kreditkarte in der Hand.
Weihnachtsshopping – wenn Sie einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, dann ist auch die Energiekrise kein Grund, dieses Geld nicht auszuzahlen. (Symbolbild) © Wavebreak Media LTD/Imago

Gesetzlich geregelt ist es oft nicht, dass alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein Weihnachtsgeld erhalten. Allerdings gibt es einige Klauseln in Verträgen, die Ihnen das Geld zugestehen. Das sind beispielsweise Tarif- oder Arbeitsverträge. Allerdings können Sie auch aufgrund des betrieblichen Gleichbehandlungsgesetzes ein Weihnachtsgeld erhalten. Oder aber, Ihr Arbeitgeber hat über einen längeren Zeitraum das gleiche Geld als Weihnachtsgeld ausgezahlt, dann kann dies als „betriebliche Übung“ gewertet werden und Sie erhalten das Geld.

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Wegen der Energiekrise kein Weihnachtsgeld?

Wenn Sie einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld haben – also einer der oben genannten Ausnahmen auf Sie zutrifft – dann darf Ihr Arbeitgeber diesen nicht ignorieren. Sollten Ihr Arbeitgeber Ihnen das Weihnachtsgeld verwehren, dann können Sie dieses bei dem zuständigen Arbeitsgericht einklagen. Allerdings können Sie sich auch vorab rechtlich beraten lassen, welche Schritte Sie gehen sollten. Beachten sollten Sie bei möglichen rechtlichen Schritten die Verjährungsfrist und eventuelle arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen, wie das Portal RPonline.de die Arbeitnehmerkammer zitiert.

Arbeitgeber können verhandeln:

Nach vorheriger Absprache haben Arbeitgeber die Möglichkeit, das Weihnachtsgeld auch zu einem späteren Zeitpunkt auszuzahlen.

Sollten Sie nur sporadisch ein Weihnachtsgeld erhalten haben, besteht vermutlich kein rechtlicher Anspruch auf die Zahlung des Geldes auch in diesem Jahr.

Weihnachtsgeld: Stimmen Sie mit ab.

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