Unwetter entschuldigt nicht Zuspätkommen
Arbeitnehmer sind dafür verantwortlich, pünktlich bei der Arbeit zu sein. Das gilt auch, wenn wegen eines Sturms oder Unwetters der Bahnverkehr ausfällt, erklärt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. Auf höhere Gewalt können sich Arbeitnehmer dabei nicht berufen. Arbeitnehmer müssen damit rechnen, dass sie keinen Lohn erhalten für die Zeit, die sie zu spät zur Arbeit kommen, so Oberthür. dpa