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„Fette Kollegin“ und stinkender Chef: Das rechtfertigt keine fristlose Kündigung

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Von: Carina Blumenroth

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Im Arbeitsleben kommt man unter Umständen mit schwierigen Charakteren in Kontakt. Nicht mit allen kommt man gut aus. Manches landet euch vor Gericht.

Bei der Arbeit verbringen viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer viel Zeit, da ist es besonders wichtig, dass das Arbeitsklima stimmt und man mit Kolleginnen und Kollegen gut auskommt. Wenn dies nicht der Fall ist, dann wird das Leben schwerer und die Zeit auf der Arbeit scheint auch langsamer zu vergehen. Besonders schwer kann es sein, wenn arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen bereits vor Gericht gelandet sind.

Ein Ordner und Arbeitsrechtunterlagen.
Beleidigungen rechtfertigen keine fristlose Kündigung. © Boris Zerwann/Imago

Nach gewonnenem Kündigungsschutzverfahren wieder an den alten Arbeitsplatz

Der Deutsche Gewerkschaftsbund Rechtsschutz (DGB Rechtsschutz) berichtet auf seiner Seite von arbeitsrechtlichen Fällen und Urteilen der Arbeitsgerichte. Aktuell wird dort ein Fall geschildert, der von einer fristlosen Kündigung nach Beleidigung handelt. Dieser Fall hat allerdings eine Vorgeschichte, die bereits von einem Arbeitsgericht zugunsten der Arbeitnehmerin gehandelt wurde. Worum ging es genau?

Bereits 2016 hat eine Mitarbeiterin vor dem Thüringer Landesarbeitsgericht (LAG) ein Kündigungsschutzverfahren gewonnen. Ihr bisheriger Arbeitgeber musste die Frau, die als Ökonomin arbeitete, wiedereinstellen. Ihr wurden dann Archivarbeiten anvertraut, die sie unter teils unmenschlichen Bedingungen durchführen musste, wie DGB berichtet. Die Frau soll ihre Arbeit in einem verschimmelten Kellerraum erbracht haben, „der einen Mäusebefall“ hatte „und nur eine Temperatur von 11 °C aufwies“. Für Archivarbeiten soll die Frau schwere Akten über einen Hofplatz transportiert haben. Die Frau beschwerte sich bei einer ehemaligen Arbeitskollegin und beleidigte ihren Chef und eine Kollegin. Daraufhin erhielt sie die fristlose Kündigung. Erneut ging es vor das Arbeitsgericht.

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Stinkender Chef und Kollegin „blöd und fett“ – fristlose Kündigung nicht rechtens

In einem Telefonat mit einer ehemaligen Kollegin soll sich die Frau über ihren stinkenden Chef beschwert und eine andere Kollegin als „fett“ und „blöd“ betitelt haben. Sie bekam die fristlose Kündigung – legte Klage ein und das Arbeitsgericht hat ihr recht gegeben. Das Gericht urteilte, dass vor der Kündigung eine Abmahnung notwendig gewesen sei.

Der Arbeitgeber legte Berufung gegen die Entscheidung ein – aber auch das Berufungsgericht ordnete die fristlose Kündigung als „unverhältnismäßig“ und daher unwirksam ein. Zu beachten seien auch die schlechten Arbeitsbedingungen der Frau, die eine Zumutung darstellten. Das stelle emotional vor Herausforderungen, die ihre Handlung erklärten.

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